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Florian Albrecht*: Rezension – Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014

ZVR-Online Dok. Nr. 18/2014 – online seit 11.08.2014

Stelkens, Paul/Bonk, Heinz Joachim/Sachs, Michael
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verlag C. H. Beck München
8. Auflage 2014
2648 Seiten
189,00 €
ISBN: 978-3-406-59711-4

Rund sechs Jahre nach dem Erscheinen der bereits vergriffenen Vorauflage wird mit der achten Auflage des Stelkens/Bonk/Sachs nunmehr „das große Standardwerk zum Verwaltungsverfahrensgesetz“ (Seibert, NVwZ 2009, 437 zur siebten Auflage) in einer aktuellen Fassung auf den Markt gebracht. Der seit beinahe 35 Jahren in der verwaltungsrechtlichen Praxis etablierte Kommentar wurde grundlegend aktualisiert und in diesem Zuge etwa um Erläuterungen zum Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 (hierzu Albrecht/Schmid, K&R 2013, 529) und zum Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren vom 31.05.2013 ergänzt.Rn. 1
Besonders hervorzuheben ist bezüglich der Neuauflage die seitens der Herausgeber und Autoren als besondere Verpflichtung verstandene Integration des Europarechts. Der steigenden Bedeutung des Europäischen Verwaltungsrechts für die Anwendung und Auslegung nationaler verwaltungsrechtlicher Bestimmungen wird etwa dadurch Rechnung getragen, dass die systematische Zusammenfassung des verwaltungsrechtlich bedeutsamen Europarechts von Ulrich Stelkens völlig neu bearbeitet und in einem eigenständigen Kapitel den Kommentierungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorangestellt wurde. Hier finden sich u.a. Erläuterungen zur Prägung des besonderen Verwaltungsrechts durch die Rechtsprechung des EGMR zur EMRK (EuR Rn. 13 ff.) oder auch zum Grundrecht auf gute Verwaltung gem. Art. 41 GRCh (EuR Rn. 105 ff.). Zudem wurde die Darstellung der europarechtlichen Bezüge innerhalb der einzelnen Kommentierungen erweitert.Rn. 2
Die Auswirkungen der aktuellen Gesetzgebung auf dem Gebiet des E-Governments sind insbesondere der Kommentierung des § 3a VwVfG zu entnehmen. Schmitz zeigt im Rahmen der Erläuterung der elektronischen Verwaltungskommunikation u.a. die mit § 2 EGovG einhergehende Aufgabe des ursprünglich auch behördenseitig geltenden Freiwilligkeitsprinzips auf (§ 3a Rn. 10) und befasst sich mit den neu in die Vorschrift aufgenommenen Möglichkeit zur schriftformersetzenden Verwendung des De-Mail-Verfahrens (§ 3a Rn. 38a ff.). Auf andere mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 veranlasste Änderungen des VwVfG wird im Zuge der Kommentierungen der §§ 33 und 37 VwVfG jeweils eingegangen. Ausführungen zu der mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren vom 31.05.2013 erfolgten Gesetzesänderung finden sich in der Kommentierung der §§ 73 bis 75 VwVfG (Bestimmungen des Planfeststellungsrechts) sowie des § 25 Abs. 3 VwVfG (Rn. 64 ff., frühe Öffentlichkeitsbeteiligung) und des § 37 Abs. 6 VwVfG (Rn. 139 ff., Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung).Rn. 3
Zusammenfassend wird mit der 8. Auflage erneut belegt, dass es sich bei dem Stelkens/Bonk/Sachs um eine unverzichtbare „Institution des deutschen Verwaltungsrechts“ (Leisner-Egensperger, DÖV 2008, 931) handelt, auf die kein mit verwaltungsverfahrensrechtlichen Fragestellungen befasster Jurist verzichten könnte. Das Werk eignet sich aufgrund des hohen Detaillierungsgrades sowie dem ausgewogenen Verhältnis von Vertiefungshinweisen aus der Rechtsprechung und dem Schrifttum sowohl für den praktischen als auch für den wissenschaftlichen Gebrauch. Die klare Gliederung und das gut geführte Sachregister erleichtern den kurzfristigen Wissensabruf. Die Anschaffung des Kommentars kann nur nachdrücklich empfohlen werden.Rn. 4
Fußnoten

* Florian Albrecht M.A. ist Rechtsanwalt, Akademischer Rat a. Z. und Geschäftsführer der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net) am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht (Prof. Dr. Dirk Heckmann), Universität Passau.