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VG Berlin, Urt. v. 18.12.2014 – VG 2 K 275.12 – „Der (geheime) Beitritt Griechenlands zur Euro-Zone“

ZVR-Online Dok. Nr. 10/2015 – online seit 19.04.2015

§ 1 Abs. 1 IFG, § 3 Nr. 1 IFG

Leitsätze der Redaktion

1. Welche Ziele die Bundesregierung mit Hilfe welcher Strategie verfolgen will, entzieht sich mangels hierfür bestehender rechtlicher Kriterien weithin einer gerichtlichen Kontrolle. Die Frage, ob sich die Bekanntgabe von Informationen auf die auswärtigen Belange nachteilig auswirken kann, ist nur mit Blick auf diese Ziele und die insoweit verfolgte außenpolitische Strategie zu beurteilen. (S. 10) Rn. 1
2. Der mögliche Eintritt von Nachteilen für die internationalen Beziehungen kann nur Gegenstand einer plausiblen und nachvollziehbaren Prognose sein. Das Gericht kann insoweit nur nachprüfen, ob die Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Prognose einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere in sich widersprüchliche Einschätzung getroffen hat. (S. 10) Rn. 2

Entscheidung

Zur Entscheidung vom 18.12.2014 geht es hier.