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OVG Weimar, Beschl. v. 03.08.2015 – 2 ZKO 273/13 – „Die Bezeichnung als ‚kriminell‘ ist ein Werturteil“

ZVR-Online Dok. Nr. 31/2015 – online seit 12.11.2015

Art. 2 Abs. 1 GG, § 1004 Abs. 1 BGB

Leitsatz der Redaktion

Mitglieder eines Rockervereins dürfen nur dann als „kriminell“ bezeichnet werden, wenn sich dieses Werturteil auf einen sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern stützen lässt. Rn. 1

Entscheidung

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