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VG Gelsenkirchen, Urt. v. 25.10.2016 – 12 K 4157/14 – „Besetzung einer W 3-Professur an der Hochschule des Bundes“

ZVR-Online Dok. Nr. 23/2018 – online seit 03.12.2018

Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 33 Abs. 2 GG

Leitsätze der Redaktion

1. Einer Hochschule steht eine besondere, durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zu. Rn. 1
2. Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlentscheidung dann auf der Berücksichtigung von sachfremden Gesichtspunkten beruht. Rn. 2
3. Zu den „konstitutiven“ Kriterien eines Anforderungsprofils; hier: „solide Kenntnisse und Erfahrungen mit Fernstudiengängen und den entsprechenden didaktischen Besonderheiten (E-Learning, Lernplattformen etc.)“. Rn. 3

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.