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Florian Albrecht: Rezension – Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018

ZVR-Online Dok. 17/2018 – online seit 03.09.2018

Gade, Gunther Dietrich
WaffG - Waffengesetz
2.Auflage 2018
Verlag C.H. Beck, München
XXII u. 584 Seiten
89,00 Euro
ISBN 978-3-406-71839-7

Im Ergebnis ist die zweite Auflage des Kommentars zum Waffengesetz all jenen, die mit waffenrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind oder sich für die Rechtsmaterie interessieren, uneingeschränkt zu empfehlen. Aufgrund des kompakten Charakters eignet sich das Werk vor allem zum Einstieg in ein durch zunehmende Komplexität geprägtes Rechtsgebiet. Obwohl der Verfasser ein recht „handliches“ Format gewählt hat, darf nicht unerwähnt bleiben, dass auch Kritik und die Darstellung von Streitständen (vgl. etwa § 36 Rn. 92 zu den Aufbewahrungskontrollen) nicht ausgespart bleiben. Zielgruppe der Neuauflage sind unverändert Rechts- und Fachanwälte, Angehörige der Polizei-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden, Beschäftigte von Sicherheitsunternehmen sowie Waffenbesitzer. Der Kommentar ist grundsätzlich auf einem Rechtsstand von Januar 2018.Rn. 1
Ausweislich seines Schutzeinbandes gehört zu den Vorteilen des Kommentars, dass die Feststellungsbescheide des BKA „umfassend“ eingearbeitet sind. Dies konnte im Zuge einer besonders kritischen Kontrolle des Rezensenten bestätigt werden. So ließ sich im Rahmen dieser Durchsicht bspw. der Feststellungsbescheid des BKA zu den sog. Soft-Nunchakus vom 05.02.2004 – KT 21/ZV 25 – 5164.01 – Z – 23/2004 unter der als einschlägig im Stichwortverzeichnis ausgewiesenen Fundstelle zu den „Drosselwerkzeugen“ problemlos auffinden (Anlage 2 Rn. 68). Die diesbezügliche Stellungnahme von Gade fällt durchaus kritisch aus (siehe hierzu auch Geuer, ZVR-Online Dok. Nr. 42/2013).Rn. 2
Im Zuge der weiteren inhaltlichen Befassung zeigt sich die praxistaugliche Ausrichtung des Werkes. So wird etwa die einschlägige Rechtsprechung zu der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Angehörigen von Rockergruppierungen (hierzu auch Albrecht, NJOZ 2015, 1473) und Reichsbürgern (hierzu auch Rothkäppel, Kommunalpraxis BY 2018, 28) in ihren wesentlichen Grundzügen und anhand der wesentlichen Entscheidungen dargestellt. Der Rezensent hätte sich insoweit kritische Anmerkungen hinsichtlich der Herleitung persönlicher (!) Unzuverlässigkeit anhand der Mitgliedschaft in einer Gruppe sowie der insoweit maßgeblichen gruppenspezifischen Strukturmerkmale (hierzu Albrecht, Kriminalistik 2018, 357) gewünscht. Dies ist allerdings dessen gegenwärtiger Beratungspraxis geschuldet und kann keinesfalls als Mangel der Kommentierung ausgewiesen werden. Aktuell scheint sich das Bundesverwaltungsgericht insoweit langsam von seiner „Milieurechtsprechung“ (vgl. Albrecht, NJOZ 2015, 1473) wieder zu entfernen, wenn es darauf hinweist, dass seitens eines Klägers diesbezügliche Einwendungen erhoben werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.2018 - 6 B 79.18, Rn. 12).Rn. 3
Insgesamt überzeugen die übersichtlich gestalteten Kommentierungen. Sie sind mit wenigen Ausnahmen (etwa § 32 Rn. 50 zu „Mitnahmevorgängen aus Drittstaaten“ im Luft- und Schiffsverkehr wird man mehrmals lesen müssen) verständlich und sehr gut nachvollziehbar, zeichnen die Rechtsprechung nach und geben mittels Vertiefungshinweisen die Möglichkeit, sich auch über die einzelnen Erläuterungen hinausgehend noch eingehender in waffenrechtliche Fragestellungen einzuarbeiten. Die Neuauflage ist rundum gelungen.Rn. 4
Fußnoten

* Ass. jur. Florian Albrecht, M. A., ist Oberregierungsrat und hauptamtlich Lehrender für die Rechtsfächer an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl.