September 2015 – Ausgabe 1
Sonderausgabe „Versammlungsverbot in Heidenau“
VG Dresden: „Versammlungsverbot in Heidenau“
Die Darlegung des „polizeilichen Notstands“ muss sich konkret mit der zu untersagenden Versammlung auseinandersetzen und erläutern, wie von dieser eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen soll.
OVG Bautzen: „Versammlungsverbot in Heidenau“
Im versammlungsrechtlichen Kontext erstreckt sich die prozessuale Antragsbefugnis nur auf diejenige Versammlung, die auch konkret besucht werden soll.
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG Versammlungsverbot in Heidenau
„Versammlungsverbot in Heidenau“
BVerfG: „Versammlungsverbot in Heidenau“
Den am Wochenende stattfindenden Versammlungen ist eine besondere Bedeutung beizumessen, weil das Wochenende für erwerbstätige Teile der Bevölkerung oftmals die einzige Möglichkeit ist, sich am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung durch ein „Sich-Versammeln“ zu beteiligen und im Wortsinne…