Skip to main content

Florian Albrecht*: Rezension – Handbuch des Fachanwalts Informationstechnologierecht, 2011

ZVR-Online Dok. Nr. 42/2012 – online seit 18.09.2012

Lehmann, Michael/Meents, Jan Geert
Handbuch des Fachanwalts Informationstechnologierecht
Carl Heymanns Verlag
Köln
2. Auflage 2011
1708 Seiten
168 €
ISBN: 978-3452273994

Der besonderen Schnelllebigkeit der Materie und der ständig in Bewegung befindlichen Rechtsprechung ist bereits wenige Jahre nach dem Markteintritt die zweite Auflage des von Lehmann/Meents herausgegebenen Handbuch des Fachanwalts Informationstechnologierecht geschuldet. Das Werk ist in die neun Teile „Einführung“, „Vertragsrecht der Informationstechnologien“, „Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs“, „Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien“, „Datenschutzrecht und Recht der IT-Sicherheit, Verschlüsselung und Signatur“, „Telekommunikationsrecht“, „Vergaberecht“, „Internationale und strafrechtliche Aspekte des Informationstechnologierechts“ sowie „Besonderheiten in der Verfahrens- und Prozessführung“ untergliedert. Die einzelnen Teile bestehen ihrerseits aus27 nach Themenkomplexen geordneten Kapiteln. Diesen einzelnen Kapiteln ist jeweils eine Übersicht des besonders relevanten Schrifttums sowie eine Gliederung vorangestellt. Im Gegensatz zur Vorauflage wurde die zusätzliche Bezeichnung der laufenden Teile des Handbuchs in den Kopfzeilen aufgegeben. Eine überschlagartige Orientierung bleibt gleichwohl auch anhand der Kapitel möglich.Rn. 1
Inhaltlich weisen die einzelnen Kapitel eine hohe Aktualität auf. Nicht umsonst war es ausweislich des Vorworts der HerausgeberZielsetzung, aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen und bspw. Schlagworte wie „Cloud-Computing“, „E-Payment“ und „ Button-Lösungen“ einer technisch und rechtlich fundierten Analyse zuzuführen. Die inhaltliche Durchsicht zeigt, dass sich bspw. das von Runte/Kamps/Schmidl verfasste Kapitel „Datenschutzrecht“ nicht nur mit der Datenverarbeitung nach dem BDSGbefasst, sondern auch auf die Erlaubnistatbestände und Restriktionen des TMG und des TKG eingeht. Einen Schwerpunkt nimmt dabei die Darstellung des Datenschutzes im Beschäftigungsverhältnis und Unternehmen ein. Erläutert werden insbesondere die komplizierten Erlaubnistatbestände der §§ 28 und 32 BDSG. Eingegangen wird u.a. aber auch auf Regelungsdefizite und aktuelle Reformüberlegungen bzgl. des Beschäftigtendatenschutzes sowie „Verhaltenskodizes und Whistleblowing“.Rn. 2
Mit dem von Goodarzi verfassten Kapitel zur öffentlichen Auftragsvergabe von IT-Leistungen sowie den Aspekten des E-Government gelingt es, dem Leser eine äußerst komplexe Materie in gut verständlicher Form nahezubringen. Hier finden sich nicht nur eine allgemeine Einführung in die Thematik und eine Darstellung des Ablaufs des Vergabeverfahrens bei der IT-Beschaffung, sondern auch ausführliche Erläuterungen der in der Praxis relevanten Problemfälle. Vertieft wird bspw. der vergaberechtliche Ausnahmetatbestand der „Inhouse-Geschäfte“ und die für das Nachprüfungsverfahren essentielle Beachtung der Rügeobliegenheiten des Bieters. Die Schwäche des Kapitels liegt hingegen im Detail: Obgleich die jüngsten Vergaberechtsreformen berücksichtigt wurden, wird in Fn. 1 hinsichtlich der Bestimmungen zur Vergabe von IT-Leistungen noch immer auf die mittlerweile durch die VOL/A-2009 (BAnz. Nr. 196a vom 29.12.2009) ersetzte VOL/A-2006 verwiesen. Neben diesem „formellen Mangel“ kommt auch in inhaltlicher Hinsicht ein wesentlicher Aspekt zu kurz: Nach dem in § 97 Abs. 3 GWB niedergelegten Willen des Gesetzgebers darf auf die Losvergabe nur noch dann verzichtet werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (vgl. von Holleben/Probst, CR 2010, 349, 350). Dies wirft insbesondere hinsichtlich der Problematik, ob die Möglichkeit einer gemeinsamen Vergabe von Soft- und Hardwarekomponenten besteht, neue Fragestellungen auf(vgl. Willenbruch/Wieddekind, in: Leupold/Glossner, MAH IT-Recht, 2. Auflage 2011, Teil 9 Rn. 138), die bislang nur unzureichend geklärt werden konnten. Eindeutig zu knapp ist auch die Darstellung der aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des E-Governments (vgl. etwa die ausführlichen Erläuterungen bei Heckmann, in: ders, jurisPK-Internetrecht, 3. Auflage 2011, Kap. 5).Rn. 3
Hinsichtlich des aus sprachlicher und inhaltlicher Sicht gelungenen Werkes kann ungeachtet der hohen Anschaffungskosten eine klare Kaufempfehlung abgegeben werden. Dabei eignet sich das Werk nicht nur für Fachanwälte im IT-Recht, sondern vielmehr auch für Rechtsanwälte und alle anderen Juristen, die einen schnellen Zugang zu einer komplizierten Rechtsmaterie erlangen möchten. Angesichts der großen Bandbreite der das Informationstechnologierecht prägenden Fragen darf allerdings nicht verkannt werden, dass eine vollständige Erschließung des Rechtsgebiets niemals nur anhand eines einzelnen Werkes erfolgen kann. Hierzu bedarf es vielmehr eines gut ausgestatteten Handapparats. In diesem darf der Lehmann/Meents keinesfalls fehlen.Rn. 4

Die ZVR-Online Redaktion dankt dem Verlag Dr. Otto Schmidt, der die Zweitveröffentlichung der vorliegenden Rezension ermöglicht hat. Die Erstveröffentlichung findet sich in der Zeitschrift Computer und Recht (CR) 2012, R083. Zur Zeitschrift: www.computerundrecht.de/cr.htm.

Fußnoten

* Florian Albrecht M.A. ist Akademischer Rat a.Z. und Geschäftsführer der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net) am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht (Prof. Dr. Dirk Heckmann), Universität Passau.