Letzte Aktualisierung: 05.Dezember 2020
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Zur Rechtmäßigkeit einer generellen Untersagung der Nutzung von Hotelzimmern zu nicht touristischen Zwecken durch Allgemeinverfügung im Lichte des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 28.03.2020.
Im Kirchenbeamten- und Pfarrdienstrecht sind die strukturprägenden Grundsätze des öffentlichen Dienstrechts zu beachten. Zu diesen Grundsätzen gehören insbesondere das Lebenszeitprinzip, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die Treuepflicht des Beamten, das Leistungs- und Laufbahnprinzip, das Alimentationsprinzip sowie das Legalitätsprinzip.
Zum Antrag eines Rechtsanwalts auf negative Feststellung, dass die von ihm beabsichtigte Bestickung seiner Anwaltsrobe nicht gegen anwaltliches Wettbewerbsrecht verstößt.
Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht aller Gerichte zur Publikation veröffentlichungswürdiger Entscheidungen ihrer Spruchkörper.