Hannes Berger: Neuere Aspekte des öffentlichen Bibliotheksrechts

Der vorliegende Beitrag möchte versuchen, die Antworten, die die Europäische Union und die nationalen Gesetzgeber bislang für eine Modernisierung des Bibliotheksrechts gefunden haben, zu skizzieren und einzuordnen.

Robert Gmeiner: Rezension – Neumayr, Mehrsprachigkeit im Unionsrecht, 2017

Zusammenfassend ist die Dissertation von Katharina Neumayr positiv zu würdigen. Das Werk kann thematisch Interessierten trotz kleinerer Mängel uneingeschränkt empfohlen werden.

LG Hannover: „Folgenschwere Flucht aus dem 7. Obergeschoss“

Zu gegen Polizeibeamte gerichteten Gewalttätigkeiten, die aus einer Gruppe von 30 bis 40 Personen heraus begangen wurden.

VGH München: „Sondernutzung durch Alkoholkonsum“

Das „Niederlassen zum Alkoholgenuss“ stellt eine Sondernutzung des Straßenraums dar, der den Gemeingebrauch beeinträchtigt.

VG Köln: „Informationszugang zu Justizlaufzeiten“

Zur Gewährung des Zugangs zur sog. „Berliner Tabelle“, die die Verfahrenslaufzeiten in den einzelnen Bundesländern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfasst, und der sog. „Sachsen-Tabelle“, die die entsprechenden Verfahrenslaufzeiten in den Fachgerichtsbarkeiten abbildet.

VG Hannover: „Alkoholverbot in ICE-Zügen“

Zum Gelingen des Nachweises einer konkreten Gefahr durch bloßes Mitsichführen und Verzehr alkoholischer Getränke.

VG Schleswig: „Alkoholverbot in Regionalexpress“

Der Konsum von alkoholhaltigen Getränken kann zu einer konkreten Gefahr werden, wenn rivalisierende Fangruppen (Problemfans) aufeinandertreffen und zur enthemmenden Wirkung des Alkohols noch weitere Gefahrenursachen hinzutreten.

VG Arnsberg: „Identitätsfeststellung / Racial Profiling“

Das südländische Aussehen einer Person allein genügt nicht, um vernünftige Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland zu begründen.

OVG Schleswig: „Kein Alkoholverbot am Vatertag“

Die Entstehung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erfordert neben dem Konsum von Alkohol ein weiteres Zutun des Konsumenten.

VG Meiningen: „Tage der nationalen Bewegung“

Die versammlungsrechtliche Gefahrenprognose muss auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte gestützt werden, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben.

Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland: „Aufhebung eines Scheinbeschlusses im Kirchenrecht“

Im – hier: kirchengerichtlichen – Eilverfahren kann auch ein Beschluss dergestalt gefasst werden, dass die Richter verschiedene Exemplare des gleichlautenden Beschlusses unterzeichnen.

VG Düsseldorf: „Nachholung der Entscheidung über Kosten der Beigeladenen“

Die Formulierung „Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.“ stellt keine abschließende Entscheidung auch über die Kosten eines Beigeladenen dar.

Robert Gmeiner: Das subjektive öffentliche Recht – das ungerechte Recht?

Das subjektive öffentliche Recht ist von herausragender Bedeutung für den Verwaltungsprozess. Sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit einer verwaltungsgerichtlichen Klage hängen von der Verletzung eigener Rechte ab.

VG Sigmaringen: „Waffenverbot für Rocker“

Soweit einem Betroffenen der Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition verboten wird, bedarf dies der „Gebotenheit“. Insoweit genügt nicht bereits jede Gefahr für die öffentliche Sicherheit, sondern nur eine Gefahr mit höherer Dringlichkeit.

VG Stuttgart: „Waffenverbot für Rocker“

Eine Vollmitgliedschaft in dem Motorradclub „Gremium MC Chapter Karlsruhe“ rechtfertigt die Annahme, dass der Betroffene Waffen und Munition missbräuchlich verwenden wird.

Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der Ev. Kirche: „Keine Entschädigung für überlange kirchengerichtliche Verfahren“

Für eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer fehlt es im evangelischen Kirchenrecht an einer Anspruchsgrundlage.

Florian Albrecht: Rezension – Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018

Im Ergebnis ist die zweite Auflage des Kommentars zum Waffengesetz all jenen, die mit waffenrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind oder sich für die Rechtsmaterie interessieren, uneingeschränkt zu empfehlen.

Florian Albrecht: Rezension – Barczak, BVerfGG, 2018

In der Zusammenfassung überzeugt der neue Mitarbeiterkommentar durch seine hohe Qualität und seinen unbestreitbaren Detailreichtum.

ArbG Bautzen: „Zur Meinungsfreiheit eines Hochschullehrers“

Der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit besteht unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional begründet oder grundlos ist oder ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird.

KG Berlin: „Polizeiwarnung?“

Der „hinreichender Tatverdacht“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt. Er besteht in der Wahrscheinlichkeit der späteren Verurteilung.