Letzte Aktualisierung: 05.Dezember 2020
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Auch wenn Bangels Ausführungen in Bezug auf die Überwindung des Wortlauts des allgemeinen Gleichheitssatzes in Art. 3 Abs. 1 GG nicht überzeugen können, leistet die Arbeit doch einen Mehrwert.
Die Entlassung eines Berufssoldaten wegen Zugehörigkeit zu den Jungen Nationaldemokraten (JN) ist nicht zulässig, sofern dieser seine Mitgliedschaft vor seiner Ernennung zum Berufssoldaten offengelegt hat.
Die Tötung des Geschädigten erstreckte sich über einen vergleichsweise längeren Zeitraum, während welchem der Getötete insgesamt zahlreiche Verletzungen durch Schwerthiebe und -stiche erlitt.
Der Erlass des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) stellt schon mangels eines Aktes der vollziehenden Gewalt keinen tauglichen Anknüpfungspunkt für einen Folgenbeseitigungsanspruch (als verletzende Amtshandlung) dar.