Florian Albrecht, M.A.: Rezension – Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014

Im Ergebnis ist der Kommentar für die Praxis und die Wissenschaft vollumfänglich sehr gut verwertbar. Besondere Bedeutung gewinnt das Werk aufgrund seiner Aktualität, Ausführlichkeit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit.

LVerfG Sachsen-Anhalt: „Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt ist teilweise verfassungswidrig“

Existieren technische Überwachungsinstrumente zum Zeitpunkt der Gesetzgebung noch nicht, muss der Gesetzgeber durch verfahrensrechtliche Vorgaben sicherstellen, dass eine verantwortliche Prüfung der Eignung der technischen Instrumente erfolgt.

VG Berlin: „IFG-Anfrage: Export von Überwachungstechnologien“

Welche Ziele die Bundesregierung mit Hilfe welcher Strategie verfolgen möchte, entzieht sich mangels hierfür bestehender rechtlicher Kriterien weithin einer gerichtlichen Kontrolle.

VG Münster: „Badenweiler Marsch darf gespielt werden“

Eine Auflage, die ein Abspielen des „Badenweiler Marschs“ bei einer Versammlung verbietet, ist bei Fehlen einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung rechtswidrig.

OVG Münster: „Eintragung einer Jagdwaffe ohne den Zusatz ‚2 Schuss‘“

Das jagdrechtliche Verwendungsverbot führt nicht dazu, dass (halb)automatische Waffen generell als nach dem Bundesjagdgesetz verbotene Waffen im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzusehen sind.

OVG Münster: „Anerkennung von EU-Führerscheinen nur bei Auslandswohnsitz“

Die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist abzulehnen, wenn aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder aufgrund anderer vom Ausstellermitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen feststeht, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung…

LG München I: „Verwenden von Kennzeichen des Hells Angels MC“

Mittels eines auf einen nicht verbotenen Ableger der Hells Angels-Bewegung hinweisenden Ortszusatzes wird klargestellt, dass kein verbotenes Kennzeichen verwendet wird.

LG Verden: „Verwenden von Kennzeichen des Hells Angels MC“

Mittels der Verwendung eines auf einen nicht verbotenen Ableger der Hells Angels-Bewegung hinweisenden Ortszusatzes wird die Verwechslungsgefahr mit einem verbotenes Kennzeichen ausgeschlossen.

Florian Albrecht, M.A.: Rezension – Pavel, Behördliches Vorgehen gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, 2013

Im Ergebnis ist die Arbeit als Kompendium der rechtlichen Möglichkeiten zur Beschränkung des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit sehr gut geeignet.

VG Berlin: „Der (geheime) Beitritt Griechenlands zur Euro-Zone“

Welche Ziele die Bundesregierung mit Hilfe welcher Strategie verfolgen will, entzieht sich mangels hierfür bestehender rechtlicher Kriterien weithin einer gerichtlichen Kontrolle.

VG Cottbus: „Anspruch eines Hochschullehrers auf Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit“

Die für die Ernennung zu Hochschulprofessor maßgebliche Eignungsbeurteilung trifft die Universität. Der Ernennungsbehörde steht es lediglich zu, die universitäre Beurteilung unter dem Aspekt rechtlicher Mängel zu beanstanden.

VG Regensburg: „Kein Waffenverbot für Rocker“

Hinsichtlich der Feststellung konkreter Anhaltspunkte, die für einen künftigen Verstoß gegen waffenrechtliche Bestimmungen sprechen, müssen das eigene Verhalten und das Auftreten eines Betroffenen berücksichtigt werden.

Dr. Frank Braun: Rezension – von Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 6. Auflage 2012

Enden muss die Rezension aber mit einer unbedingten Kaufempfehlung. Der Rezensent möchte den Kommentar nicht mehr in seinem Bücherschrank missen.

Florian Albrecht, M.A.: Rezension – Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014

Die Anschaffung des Werkes wird unter Berücksichtigung der vorstehenden Hinweise nachdrücklich empfohlen. Ein sicherheitsrechtlicher Handapparat ist ohne den „Schenke/Graulich/Ruthig“ unvollständig.

VG Aachen: „Akademischer Oberrat hat keinen Anspruch auf Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit“

Die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist an Hochschulen mangels gesetzlicher Grundlagen nicht möglich.

VG Kassel: „Verstoß gegen das Zwei-Personen-Prinzip im Beurteilungsverfahren eines Beamten“

Wenn im Landesrecht hinsichtlich der Beurteilung eines Beamten das sog. „Zwei-Personen-Prinzip“ verankert ist, machen gegen dieses Prinzip gerichtete Verstöße die Beurteilung rechtswidrig. Sie darf mithin in einem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Florian Albrecht, M.A.: Das Verbot von Rockervereinen

Die Rockervereine treffenden Verbotsaktivitäten sollten mithin dringend anhand der praktischen Bedürfnisse der Gefahrenabwehr und weniger den politischen Interessen unserer Innenminister ausgerichtet werden. Hiervon würde letztendlich auch die Polizei profitieren, die erhebliche Entlastungen…

Florian Albrecht, M.A.: Rezension – Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 2015

Insgesamt ist die 2. Auflage des Pünder/Schellenberg ein Nachschlagewerk, mit dem man sich ohne Weiteres einen Pfad durch den Vergaberechtsdschungel schlagen kann.

LSG Bayern: „Schädigungsfolgen bei Radarsoldaten“

Zur Anerkennung eines Nierenzellkarzinoms als hinreichend wahrscheinliche Schädigungsfolge (BK Nr. 2402) bei einem Radarmechaniker.

VG Köln: „US-Drohnenangriffe bleiben erlaubt“

Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit des US-amerikanischen Drohnenkriegs im Einzelfall zu überprüfen. Wenn sie davon ausgeht, dass die Drohnenangriffe nicht gegen das Völkerrecht verstoßen, so ist diese Auffassung vertretbar.

VG Dresden: „Versammlungsverbot in Heidenau“

Die Darlegung des „polizeilichen Notstands“ muss sich konkret mit der zu untersagenden Versammlung auseinandersetzen und erläutern, wie von dieser eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen soll.

OVG Bautzen: „Versammlungsverbot in Heidenau“

Im versammlungsrechtlichen Kontext erstreckt sich die prozessuale Antragsbefugnis nur auf diejenige Versammlung, die auch konkret besucht werden soll.

BVerfG: „Versammlungsverbot in Heidenau“

Den am Wochenende stattfindenden Versammlungen ist eine besondere Bedeutung beizumessen, weil das Wochenende für erwerbstätige Teile der Bevölkerung oftmals die einzige Möglichkeit ist, sich am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung durch ein „Sich-Versammeln“ zu beteiligen und im Wortsinne…

AG Passau: „Bierdosen-Flashmob in Passau“

Kommerzielle Erwägungen (bspw. Verschmutzungsgefahr und Abschreckungswirkung) können in der Abwägung mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Untersagung einer auf privatem öffentlichem Grund abzuhaltenden Versammlung führen.

LG Passau: „Bierdosen-Flashmob in Passau“

Wer eine Versammlung auf privatem öffentlichem Grund durchführen möchte, hat darzulegen, wieso er nicht ebenso gut auf Flächen ausweichen kann, die sich im Eigentum des Staates befinden.

BVerfG: „Bierdosen-Flashmob in Passau“

Die mittelbare Grundrechtsbindung Privater kann je nach Gewährleistungsinhalt und Fallgestaltung der Grundrechtsbindung des Staates nahe oder auch gleich kommen.

Henning Hofmann: Rezension – Leupold/Glossner, Münchener Anwaltshandbuch IT-Recht, 2013

Letztendlich führt dies aber nicht an dem Votum vorbei, dass das Werk der Leserschaft vorbehaltslos zu empfehlen ist. Es sollte im Wesentlichen von Anwälten zu Rate gezogen werden, ferner von Justiziaren in Unternehmen, Verbänden und Organisationen.

VGH Mannheim: „Nutzung personenbezogener Daten aus Ermittlungsverfahren durch den Polizeivollzugsdienst“

Die Voraussetzungen für eine Speicherung personenbezogener Daten nach § 38 Abs. 1 PolG a.F. sind für jede Speicherung gesondert zu prüfen. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Speicherung ist dabei auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Speicherung abzustellen.

OVG Weimar: „Die Bezeichnung als ‚kriminell‘ ist ein Werturteil“

Mitglieder eines Rockervereins dürfen nur dann als „kriminell“ bezeichnet werden, wenn sich dieses Werturteil auf einen sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern stützen lässt.

VG Weimar: „Rocker sind nicht per se Kriminelle“

Die Bezeichnung als „Outlaw“ wird mit „Geächteter“ oder „Vogelfreier“ übersetzt und steht damit in einem anderen Bedeutungszusammenhang als der deutsche Begriff „kriminell“.