Mengler/Bode: Der Fall „Kunduz“. Zugl. Anm. zu BGH, Urt. v. 06.10.2016 – 3 ZR 140/15

Das Amtshaftungsrecht ist auf militärische Handlungen der Bundeswehr im Rahmen von Auslandseinsätzen nicht anwendbar.

Robert Gmeiner: Rezension – Krull, Der „Hängebeschluss“ im System des vorläufigen Rechtsschutzes der Verwaltungsgerichtsordnung, 2016

Das Werk bietet einen guten Überblick über das Wesen des Hängebeschlusses, seine Eigenart und alle relevanten Probleme, die mit ihm zusammenhängen.

LG Nürnberg-Fürth - „Warnung vor Muslimen ist keine Volksverhetzung“

Die Aussprache von Warnungen vor einer unkontrollierten Einreise von vielen hunderttausend Muslimen nach Deutschland stellt auch in überspitzer Form keine Volksverhetzung dar.

VG Cottbus - „Alkoholverbot im öffentlichen Raum“

„Bloße Trinker“ und andere „ungefährliche“ Alkoholkonsumenten müssen es nicht hinnehmen, dass sie wegen des Fehlverhaltens anderer in ihrem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit beschränkt werden.

Robert Gmeiner: Rezension – Broscheit, Rechtswirkungen von Genehmigungsfiktionen im Öffentlichen Recht, 2016

Zusammenfassend ist die Dissertation ambivalent zu bewerten. Das Werk ist in sich schlüssig und nachvollziehbar, wenn man bestimmte Prämissen akzeptiert, die weder von Broscheit begründet werden noch zwingend sind. Die eine oder andere Vertiefung wäre wünschenswert und angebracht gewesen.

Mengler/Bode: Zur Strafbarkeit wegen (Kollektiv-) Beleidigung durch „A.C.A.B.“-Aufnäher

Eine Kollektivbeleidigung i.S.d. § 185 StGB erfordert den Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe.

Florian Albrecht, M.A.: Rezension – Kühling/Buchner, DS-GVO, 2017

Der „Kühling/Buchner“ wird sich nicht zuletzt wegen des hohen Bekanntheitsgrads seiner Herausgeber und Autoren sicherlich rasch zu einen Standardwerk der datenschutzrechtlichen Kommentarliteratur entwickeln. Die neue Rechtsmaterie wird fundiert und praxisorientiert dargestellt.

AG Augsburg: „Garantenstellung eines Notrufbeamten“

Ein polizeilicher Notrufbeamter hat gegenüber den Hilfesuchenden eine Garantenstellung als Beschützergarant für die öffentliche Sicherheit.

Robert Gmeiner: Rezension – Buchheim, Actio, Anspruch, subjektives Recht, 2017

Die Ausführungen von Buchheim sind überzeugend. Es bleibt zu hoffen, dass sich das Aktionenmodell langfristig aus seiner Außenseiterrolle befreien und sich gegenüber dem Anspruchsmodell durchsetzen kann.

Florian Albrecht: Rezension – Schober, Europäische Polizeizusammenarbeit zwischen TREVI und Prüm, 2017

Im Ergebnis bescheinigt Schober der gegenwärtigen rechtlichen Konstruktion der europäischen Polizeizusammenarbeit eine weitreichende Konformität mit den rechtlichen (insbesondere auch verfassungsrechtlichen) Vorgaben und Erwartungen.

LG Bremen: „Kennzeichen der Hells Angels“

Ob eine Kennzeichen dem einen verbotenen Vereins ähnelt (§ 9 Abs. 2 Satz 2 VereinsG), kann anhand der Aussage eines szenekundigen Polizeibeamten bestimmt werden. Es handelt sich hierbei um eine Tatsachenfrage und keine Rechtsfrage.

LG Stade: „Sonderopfer eines Drittbetroffenen bei Durchsuchung“

Der von einer polizeilichen Durchsuchung drittbetroffene Grundstückseigentümer erbringt dann, wenn im Zusammenhang mit der Durchsuchung Schäden an seinem Eigentum verursacht werden, ein Sonderopfer, für das er nach den Regeln des enteignenden Eingriffs zu entschädigen ist.

Dr. Rudolf Sponsel: Zur Skalierung des Grades der Behinderung (GdB) psychischer Störungen aus forensisch-psychologischer Sicht

Die Arbeit untersucht die Begrifflichkeit, Voraussetzungen und Möglichkeiten der Skalierung der Behinderungen, der Funktionsbeeinträchtigungen und der Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung auf Lebensqualität und Teilhabe oder des Grades der Behinderung aus forensisch-psychologischer Sicht.

Robert Gmeiner: Die Anwendbarkeit des § 183 VwGO auf bestandskräftige Verwaltungsakte

§ 183 S. 1 VwGO ist daher weder analog noch als allgemeiner Rechtsgrundsatz auf bestandskräftige Verwaltungsakte anwendbar. Die Bestandskraft des Verwaltungsaktes ergibt sich allein aus § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG.

Florian Albrecht: Rezension – Hans, Whistleblowing durch Beamte, 2017

Dienstrechtlich versierte Leser können auf eine Befassung mit der Arbeit getrost verzichten. Wer sich bereits mit dem Thema Whistleblowing befasst hat, wird hier kaum grundlegend neuen Erkenntnisse finden.

VG Neustadt: „Kein Waffenverbot für Rocker“

Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden, regionalen Motorradclubs können nicht allen anderen Regionalvereinen einer Rockerbewegung gleichermaßen zugerechnet werden.