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Florian Albrecht*: Rezension – Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012

ZVR-Online Dok. Nr.29/2012 – online seit 17.08.2012

Krallmann, Hermann/ Zapp, Alfred
Bausteine einer vernetzten Verwaltung. Prozessorientierung – Open Government / Cloud Computing – Cybersecurity
Erich Schmidt Verlag
Berlin 2012
353 Seiten
49,95 €
ISBN-13: 978-3503138784

“Bausteine einer vernetzten Verwaltung” richtet sich an die Mitarbeiter und Entscheidungsträger der öffentlichen Verwaltung sowie die Beschäftigten der für den öffentlichen Sektor tätigen Wirtschafts- und Beratungsunternehmen. Die Herausgeber und Autoren möchten mit ihrem Werk „aufzeigen, dass föderale Aufgabenteilung und Vernetzung sich nicht ausschließen, sondern die ‚Zutaten‘ einer kundenfreundlichen, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Verwaltung und damit die Bedingung für eine Verbesserung der Prozess-, Ergebnis- und Strukturqualität der öffentlichen Verwaltung sind.“[1] Mithin möchte der Sammelband einen Beitrag zur Fortentwicklung und Effizienzsteigerung der gegenwärtigen E-Government-Strukturen leisten.Rn. 1
Im Ersten Teil des Werkes werden unter der Überschrift „Leistungsverbund Öffentliche Verwaltung“ u.a. Gründe, Strategien und rechtliche Rahmenbedingungen einer fortschreitenden Modernisierung der öffentlichen Verwaltung unter Verwendung von Informationstechnologien dargestellt. Ins Zentrum ihrer diesbezüglichen Ausführungen rücken Krallmann/Schuppan/Zimmer das Informationsmanagement. Zutreffend stellen die Autoren fest, dass allein aus der Einführung und Verwendung von modernen Technologien noch kein effizientes E-Government folgen kann. Vielmehr bedarf eine wirtschaftliche und effiziente Verwaltung intelligenter Netzwerkstrategien, standardisierter Datenformate und Kommunikationsschnittstellen, damit unproduktive Insellösungen[2] verhindert werden können.[3]Rn. 2
Mit der Frage, ob das Verfassung- und Verwaltungsrecht den Herausforderungen einer vernetzten Verwaltung gewachsen ist, befasst sich Schulz, der insbesondere die Möglichkeiten einer Einbindung von Cloud-Computing-Konzepten in den Verwaltungsalltag erörtert[4], die rechtlichen Vorgaben des E-Governments in Schleswig-Holstein erläutert[5] und sich zu den Auswirkungen des Art. 91c GG äußert[6]. Er schließt mit der Forderung nach einer Fortentwicklung des Organisationsrechts um die Fortschreibung der Entwicklung hin zu einem „Netzwerkunternehmen öffentliche Verwaltung“ zu ermöglichen.[7]Rn. 3
Die Autoren des zweiten Teils des Werkes erläutern die für die Vernetzung der Verwaltung verwendeten und nutzbaren technischen Instrumentarien. Die hier befindlichen Beiträge widmen sich der Interoperabilität (Karich/Senf/Zimmer halten eine effektive Standardisierung aller IT-Produkte und –Dienste auf Dauer für unumgänglich[8]), der Vernetzung von Wissen (Karich/Zimmer befassen sich u.a. mit der Möglichkeit, Bedeutungsrelationen von Webinhalten auszudrücken und miteinander zu verknüpfen[9]) und der Architektur Interoperabler Informationssysteme (Ziemann befasst sich in seinem englischsprachigen Beitrag mit der Modellierung von interoperablen IT-Systemen[10]).Rn. 4
Im dritten Teil des Sammelbandes findet sich die Darstellung und Analyse von aktuellen Herausforderungen des E-Governments sowie ein Ein- und Ausblick auf die diesbezüglichen Vorhaben der Europäischen Gemeinschaft. Der Leser findet hier u.a. Ausführern zu den Themenkomplexen Open Government[11], Geodaten[12], Cybersecurity[13]. Mit dem Cloud-Computing in der Öffentlichen Verwaltung[14] befassen sich Gerber/Thiele/Zimmer, die weniger auf die rechtlichen Hindernisse und vielmehr auf die tatsächlichen Realisierungsmöglichkeiten und diesbezügliche Projekte eingehen.[15]Rn. 5
Der vierte und letzte Teil des Buches ist der Erläuterung praxisbezogener Beispiele einer verwaltungsübergreifenden Koordination gewidmet. Für eine Ausschöpfung der bislang ungenutzten Potentiale von Open Data plädieren zunächst Fornefeld/Zimmer.[16] Die Autoren setzten sich für eine nutzerorientierte Bereitstellung von Rohdaten und Diensten ein. Die öffentliche Hand fordern sie auf, die Problemlösungspotentiale von Open Data auf dem Weg hin zu einer offenen, transparenten und effizienten Verwaltung zu nutzen.[17] Dem Beitrag folgen weitere Unterkapitel, die sich u.a. mit den europäischen E-Government-Strategien (Apitzsch[18]), der INSPIRE-Richtlinie (Stahl[19]), dem Aufbau einer Geodateninfrastruktur (Kiehle[20]), dem Projekt XVergabe (Schmidt/Karich[21]) und der Modernisierung der Fachverfahren in einer vernetzten Verwaltung (Lautenschlager[22]) befassen.Rn. 6
Das Werk schließt mit einem Autorenverzeichnis.Rn. 7
Seinem Anspruch, einen praxisnahmen Einstieg in die hinsichtlich der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung geführten Debatte zu gewährleisten, wird das Werk vollumfänglich gerecht. Eine aktuellere Darstellung der gegenwärtigen und künftigen E-Government-Vorhaben und der diesbezüglichen Rahmenbedingungen ist am Markt nicht verfügbar. Wer einen ganzheitlichen Blick auf die Materie der elektronischen Verwaltung sucht, wird an „Bausteine einer vernetzten Verwaltung“ nicht vorbeikommen.Rn. 8
Das juristische Publikum sei allerdings darauf hingewiesen, dass sich das Werk im Interesse einer eingehenden Erschließung des Untersuchungsgegenstandes vor allem auch mit den technischen Rahmenbedingungen und den Realisierungsmöglichkeiten bzw. –perspektiven des E-Governments befasst. Ein überwiegend juristischer Hinweisgeber ist der Krallmann/Zapp demnach gerade nicht.[23] Juristen ist eine Anschaffung des Sammelbandes gleichwohl zu empfehlen, sofern sie sich vertieft mit den angesprochenen Materien befassen und diese einer praxisorientierten Analyse zuführen möchten.Rn. 8
Fußnoten

* Florian Albrecht M.A. ist Akademischer Rat a.Z. und Geschäftsführer der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net) am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht (Prof. Dr. Dirk Heckmann), Universität Passau.

[1]Krallmann/Zapp, in: ders./ders., Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 6.
[2]Dass die sog. „Insellösungen“ unproduktiv und wenig zweckdienlich sind, ist aus wissenschaftlicher Sicht bislang unzureichend erforscht. Es ist durchaus möglich, dass mittels der seitens der Autoren kritisierten Vielfalt an kommunalen Lösungen auch der Wettbewerb um die besten Anwendungsmöglichkeiten erst angestoßen und ermöglicht wird.
[3]Krallmann/Schuppan/Zimmer, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 42 f. Zur diesbezüglichen Diskussion im Kontext des Art. 91c GG vgl. Braun/Albrecht, jurisPR-ITR 1/2010, Anm. 2; zu den verfassungsrechtlichen Bedingungen einer IT-Standardisierung Steinmetz, IT-Standardisierung und Grundgesetz, 2010.
[4]Schulz, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 52 ff.; siehe auch Schulz, MMR 2010, 75.
[5]Schulz, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 62 ff.
[6]Schulz, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 66 ff.; siehe auch Schulz, NVwZ 2010, 1338; Schulz, DÖV 2010, S. 225.
[7]Schulz, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 68 f.
[8]Karich/Senf/Zimmer, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 127 f.
[9]Karich/Zimmer, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 133 ff.
[10]Ziemann, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 165 ff.
[11]Müller, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 192 f.
[12]Müller, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 193 f.
[13]Eisen/Harrison/Müller/Solari/Rehäußer/Weber, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 199 ff.
[14]Hierzu auch Heckmann, in: Hill/Schliesky, Innovation im und durch Recht, 2010, S. 97 ff.
[15]Gerber/Thiele/Zimmer, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 213 ff.
[16]Fornefeld/Zimmer, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung,2012, S. 237 ff.
[17]Fornefeld/Zimmer, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung,2012, S. 262 ff.
[18]Apitzsch, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 265 ff.
[19]Stahl, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 287 ff.
[20]Kiehle, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 301 ff.
[21]Schmidt/Karich, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 315 ff.
[22]Lautenschlager, in: Krallmann/Zapp, Bausteine einer vernetzten Verwaltung, 2012, S. 339 ff.
[23]Insoweit sei vielmehr auf Heckmann, in: ders., jurisPK-Internetrecht, 3. Aufl. 2011, Kap. 5 verwiesen.