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Alexander Seidl*: Rezension – Ullrich/Weiner/Brüggemann, Niedersächsisches Polizeirecht, 2012

ZVR-Online Dok. Nr. 5/2013 – online seit 08.01.2013

Ullrich, Norbert/Weiner, Bernhard/Brüggemann, Karl-Heinz
Niedersächsisches Polizeirecht: für Studium, Prüfung und Praxis
Boorberg Verlag GmbH & Co KG
Stuttgart/München/Hannover/Berlin/Weimar/Dresden, 2012
322 Seiten
27,80 €
ISBN 978-3-415-04900-0

Die Autoren wollen mit dem Lehrbuch "Niedersächsisches Polizeirecht", das 2012 erstmals erschienen ist, eine vollständige Darstellung des niedersächsischen Gefahrenabwehrrechts mit all seinen relevanten Bezügen zur Verfügung stellen. Dieses Werk richtet sich insbesondere an die Polizeipraxis und Polizeibeamte in der Ausbildung. Es bietet einen Überblick über die „klassischen“ Themen der Gefahrenbegriffe, der Verantwortlichkeiten und der Rechtsschutzmöglichkeiten. Daneben werden schwerpunktmäßig das Gefahrenabwehrrecht des Nds. SOG mit dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz und den Bezügen zum Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sowie dem Deutsch-Niederländischen Polizeivertrag dargestellt. Das vorliegende Buch soll in erster Linie den Studierenden an den Hochschulen der Polizei als vorlesungsbegleitendes Lehr- und Lernbuch dienen, weshalb ausgewählte Fragen, bei denen es dem Praktiker in der Regel allein auf das Ergebnis ankommen wird, sowie besonders prüfungsrelevante Bereiche (z.B. Teil 9 Tipps zur Klausurtechnik und Fallbearbeitung) ausführlicher dargestellt sind.Rn. 1
Diesen selbst gesteckten Zielen wird das Werk durchaus gerecht. Das von Prof. Dr. Norbert Ullrich, Polizeiakademie Niedersachsen (Standort Hann. Münden), Prof. Dr. Bernhard Weiner, Polizeiakademie Niedersachsen (Standort Hamm) und Karl-Heinz Brüggemann, Ltd. Polizeidirektor (Leiter der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim) verfasste Buch gliedert sich dazu in 9 Kapitel, die das Polizeirecht in sämtlichen Facetten abdecken.Rn. 2
Teil 1 – Grundlagen erörtert nach einer kurzen Einführung ausführlich die Basics des Polizeirechts, beispielsweise die Begriffe „öffentliche Sicherheit und Ordnung“, „Gefahr“ oder die „gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit“. In Teil 2 – Eingriffsbefugnisse und Maßnahmen wird zunächst die grundlegende Systematik der Eingriffsbefugnisse erläutert. Anschließend werden die einzelnen Standardbefugnisse geordnet nach „Maßnahmen mit dem Ziel der Informationsgewinnung“ und „Maßnahmen mit unmittelbarem Personal- und/oder Sachbezug“ sowie schließlich die allgemeine Datenerhebungs- und allgemeine Generalklausel dargestellt. Die Autoren gehen im zuletzt genannten Abschnitt auch auf aktuelle Thematiken wie die Gefährderansprache oder den „künstlichen Stau“ ein. Teil 3 – Besonderes Verwaltungsrecht gibt einen Überblick über das Versammlungsrecht und weitere gefahrenabwehrrechtlich relevante Spezialregelungen in Niedersachsen. Ein äußerst innovatives Kapitel ist Teil 4 – Gefahrenabwehr im Internet. Hier werden in aller Kürze und dennoch verständlich verschiedene polizeiliche Ermittlungsvarianten im Internet sowie die Öffentlichkeitsfahndung im Internet dargestellt. Teil 5 behandelt das „Transnationale Gefahrenabwehr- und Polizeirecht“, wobei insbesondere auf die grenzüberschreitende Gefahrenabwehr, aber auch auf die Strafverfolgung eingegangen wird. Nach diesen beiden eher außergewöhnlichen Kapiteln begeben sich die Teile 6-8 wieder ins „klassische“ polizeiliche Fahrwasser. Teil 6 – Zwang erörtert die Voraussetzungen für den Einsatz von Zwangsmitteln und erläutert die verschiedenen Zwangsmittel. Teil 7 – Zuständigkeiten erklärt neben der sachlichen, örtlichen und funktionellen Zuständigkeit auch die Amts- und Vollzugshilfe. Teil 8 – Kosten, Rechtsschutz- und Entschädigungsmöglichkeiten gibt einen Überblick über die „Kostenfolgen nach einer Maßnahme oder einem polizeilichen Einsatz für den betroffenen Bürger“ und die „Folgen und Ansprüche des betroffenen Bürgers nach rechtswidrigen Maßnahmen“. Das Werk schließt in Teil 9 mit Ausführungen zur Klausurtechnik und Fallbearbeitung.Rn. 3
Die Autoren werfen die jeweiligen Problemstellungen präzise auf und handeln sie auf den Leserkreis zugeschnitten, verständlich und ausreichend detailliert ab. Die Darstellungen im „Ullrich/Weiner/Brüggemann“ liefern dem Leser fundierte Antworten und überzeugen durch ihren klaren Aufbau und die ausgesprochen gute Lesbarkeit, die auch auf die geordnete Untergliederung zurückzuführen ist. Durch die Erfahrungen der Autoren in der Lehre gelingt ihnen eine didaktisch besonders gut aufbereitete und leicht verständliche Darstellung der verschiedenen Problemstellungen, die zusätzlich durch viele Beispiele veranschaulicht wird. In den Text sind teilweise erklärende Schemata eingebettet, die zusätzlich zu einem besseren Verständnis und schnelleren Begreifen des vermittelten Wissens führen. Als besonders wertvoll hervorzuheben sind die einzelnen Kapiteln, bzw. teilweise auch Unterkapiteln beigefügten Klausur- bzw. Prüfungstipps. Positiv fällt auch auf, dass die verschiedenen Definitionen optisch hervorgehoben sind und so den Studierenden ein leichtes Auffinden bzw. Herausschreiben der wesentlichen Definitionen erleichtert wird. Wünschenswert wären eventuell jedoch zusätzliche Lernkontrollfragen gewesen, die den Leser zu einem Rekapitulieren des gelesenen (Unter-)Kapitels einladen. Lobenswert ist es hingegen, dass die Autoren nach den einzelnen (Unter-)Kapiteln eine kurze Sammlung der wichtigsten, zu dem jeweiligen Themengebiet ergangenen Literatur und Rechtsprechung anführen, um eine vertiefte Beschäftigung mit einzelnen Fragestellungen zu ermöglichen. Das vorhandene Abkürzungsverzeichnis erscheint als ausreichend; das Inhalts- und das Stichwortverzeichnis sind ausführlich und zugleich übersichtlich.Rn. 4
Die Autoren bedienen sich eines gut verständlichen Sprachstils. Auf unnötige wissenschaftliche Streitstanderörterungen oder Diskussionen wird bewusst verzichtet. Durch klare Untergliederungen, die gut nachvollziehbare Struktur und die kurz gehaltenen Absätze wird eine hohe Lesbarkeit erreicht. Inhaltlich handelt es sich um ein überzeugendes Werk, das die Grundlage für eine solide Einarbeitung in alle für die Polizei erforderlichen Bereiche ermöglicht.Rn. 5
Die Prägnanz der Erläuterungen, die verständliche Formulierung und die Auswahl an Vertiefungshinweisen belegen, dass das „Lehr- und Lernbuch“ in hohem Maße praxisgerecht und praxistauglich ist. Es werden vor allem die Probleme behandelt, die die polizeiliche Praxis bestimmen bzw. für das polizeiliche Hochschulstudium relevant sind.Rn. 6
Die Autoren betreten mit diesem Buch für Niedersachsen Neuland, indem sie alle Fragen des niedersächsischen Gefahrenabwehrrechts kurz, aber präzise in einem Werk darstellen. Das Lehrbuch kann daher allen Auszubildenden und Studierenden im Polizeidienst nachdrücklich empfohlen werden. Gleichzeitig bietet es für den Praktiker einen schnell erschließbaren Überblick über aktuelle Problemfelder, z.B. Gefahrenabwehr und Internet, und kann deshalb auch dem interessierten Praktiker, der sich in neue Themengebiete einarbeiten will, ans Herz gelegt werden.Rn. 7
Fußnoten

* Ass. iur. Alexander Seidl, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Mediator (CVM), Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht (Prof. Dr. Heckmann), Universität Passau.