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VG Karlsruhe, Beschl. v. 26.02.2016 – 9 K 4735/15 – „Anhörung vor Waffenverbot“

ZVR-Online Dok. Nr. 23/2016 - online seit 20.11.2016

§ 28 LVwVfG BW

Leitsatz der Redaktion

Die Nachholung einer Anhörung setzt voraus, dass der Betroffene eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die vorgebrachten Argumente zum Anlass nimmt, die ohne vorherige Anhörung getroffene Entscheidung kritisch zu überdenken. Rn. 1

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.