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VG Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2016 – 5 K 5341/15 – „Waffenverbot für Rocker“

ZVR-Online Dok. Nr. 24/2016 – online seit 20.11.2016

§ 5 Abs. 1 WaffG, § 41 Abs. 2 WaffG, § 28 LVwVfG BW

Leitsätze der Redaktion

1. Die Gruppenzugehörigkeit einer Person kann als Tatsache herangezogen werden, die die Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit stützt. Rn. 1
2. Der Gremium MC weist ähnliche Strukturmerkmale auf, wie die bei dem Bandidos MC der Fall ist. Rn. 2

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.