VG Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2016 – 5 K 5341/15 – „Waffenverbot für Rocker“
ZVR-Online Dok. Nr. 24/2016 – online seit 20.11.2016
§ 5 Abs. 1 WaffG, § 41 Abs. 2 WaffG, § 28 LVwVfG BW
Leitsätze der Redaktion
1. Die Gruppenzugehörigkeit einer Person kann als Tatsache herangezogen werden, die die Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit stützt. | Rn. 1 |
2. Der Gremium MC weist ähnliche Strukturmerkmale auf, wie die bei dem Bandidos MC der Fall ist. | Rn. 2 |
Entscheidung
Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.