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LG Hannover, Beschl. v. 04.06.2020 – 46 Qs 26/20, 46 Qs 27/20 – „TKÜ-Maßnahme bei Over-the-Top-Diensten“

ZVR-Online Dok. 2/2021 – online seit 20.05.2021

100a StPO

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein internetbasierter E-Mail-Dienst, der weder einen Internetzugang vermittelt noch ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze besteht, ist kein „elektronischer Kommunikationsdienst“ im Sinne der RL 2002/21/EG.

Rn. 1

2. Betreiber internetbasierter E-Mail-Dienste fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 100a Abs. 4 Satz 1 StPO.

Rn. 2

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.