LG Hannover, Beschl. v. 04.06.2020 – 46 Qs 26/20, 46 Qs 27/20 – „TKÜ-Maßnahme bei Over-the-Top-Diensten“
ZVR-Online Dok. 2/2021 – online seit 20.05.2021
100a StPO
Leitsätze der Redaktion:
1. Ein internetbasierter E-Mail-Dienst, der weder einen Internetzugang vermittelt noch ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze besteht, ist kein „elektronischer Kommunikationsdienst“ im Sinne der RL 2002/21/EG. | Rn. 1 |
2. Betreiber internetbasierter E-Mail-Dienste fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 100a Abs. 4 Satz 1 StPO. | Rn. 2 |
Entscheidung
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