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VG Göttingen, Urt. v. 19.02.2020 – 1 A 76/17 – „Herausgabe einer Harley-Davidson nach Sicherstellung wegen Vereinsverbot“

ZVR-Online Dok. 4/2021 – online seit 20.05.2021

§ 10 VereinsG, § 1006 BGB

Leitsatz der Redaktion:

Die Eintragung einer Person in die Zulassungsbescheinigung eines Motorrades ist allein ein Indiz für deren Eigentümerstellung. Sowohl der Fahrzeugbrief als auch die Zulassungsbescheinigung Teil II verbriefen nicht das Eigentum an einem Fahrzeug.

Rn. 1

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.