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OVG Münster, Beschl. v. 02.07.2021 – 1 B 459/21 – „Eilrechtsschutz gegen Erhöhung des Lehrdeputats I (A-Dozenten)“

ZVR-Online Dok. 5/2021 – online seit 28.07.2021

Art. 5 Abs. 3 GG, § 130 Abs. 2 BBG, § 146 Abs. 4 VwGO

Leitsatz der Redaktion:

Wird das Lehrdeputat eines Fachhochschullehrers um 108 Lehrveranstaltungsstunden bei einer Vorlesungszeit von 44 Wochen auf insgesamt 792 Lehrveranstaltungsstunden erhöht, so handelt es sich um eine Mehrbelastung mit nur geringem zeitlichem Umfang. Eine solche Deputatserhöhung kann im Wege des Eilrechtsschutzes nicht erfolgreich angegriffen werden.

Rn. 1

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.