OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 01.04.2022 – OVG 12 N 71/22 – „Personalräte können kein Informationszugangsrecht nach dem IFG geltend machen“
ZVR-Online Dok. Nr. 1/2024 – online seit 19.03.2024
§ 1 IFG
Leitsätze der Redaktion:
1. Die Personalvertretung ist Teil der Dienststelle und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. | Rn. 1 |
2. Ihr gegenüber der Dienststelle bestehendes Informationsinteresse kann die Personalvertretung nicht mittels des Informationsfreiheitsrechts geltend machen. | Rn. 2 |
Entscheidung
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