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OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 01.04.2022 – OVG 12 N 71/22 – „Personalräte können kein Informationszugangsrecht nach dem IFG geltend machen“

ZVR-Online Dok. Nr. 1/2024 – online seit 19.03.2024

§ 1 IFG

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Personalvertretung ist Teil der Dienststelle und ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Rn. 1

2. Ihr gegenüber der Dienststelle bestehendes Informationsinteresse kann die Personalvertretung nicht mittels des Informationsfreiheitsrechts geltend machen.

Rn. 2

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.