VG Köln, Urt. v. 24.01.2019 – 15 K 3039/17 – „Rechtswidrige Beurteilung beruhend auf einer Beurteilungsrichtlinie“
ZVR-Online Dok. 3/2020 – online seit 20.05.2020
§§ 48 bis 50 BLV
Leitsätze der Redaktion:
1. Zu den Rechtmäßigkeitsanforderungen einer Beurteilung (beruhend auf der Richtlinie für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des BMI - ohne Bundespolizei). | Rn. 1 |
2. Das Gesamturteil einer Beurteilung bedarf regelmäßig einer gesonderten Begründung, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbewertungen hergeleitet wird. | Rn. 2 |
3. Der Dienstherr hat dafür Sorge zu tragen, dass innerhalt des Geltungsbereichs einer Beurteilungsrichtlinie die Gewichtung der Einzelmerkmale einheitlich vorgenommen wird. | Rn. 3 |
4. Es spricht vieles dafür, dass eine Entscheidung, bei der Bildung eines Gesamturteils alle Einzelmerkmale mit dem gleichen Gewicht zu berücksichtigen (gleichmäßige Gewichtung), nicht zu sachgemäßen Ergebnissen führt. | Rn. 4 |
Entscheidung
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