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VG Köln, Urt. v. 24.01.2019 – 15 K 3039/17 – „Rechtswidrige Beurteilung beruhend auf einer Beurteilungsrichtlinie“

ZVR-Online Dok. 3/2020 – online seit 20.05.2020

§§ 48 bis 50 BLV

Leitsätze der Redaktion:

1. Zu den Rechtmäßigkeitsanforderungen einer Beurteilung (beruhend auf der Richtlinie für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des BMI - ohne Bundespolizei).Rn. 1
2. Das Gesamturteil einer Beurteilung bedarf regelmäßig einer gesonderten Begründung, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbewertungen hergeleitet wird.Rn. 2
3. Der Dienstherr hat dafür Sorge zu tragen, dass innerhalt des Geltungsbereichs einer Beurteilungsrichtlinie die Gewichtung der Einzelmerkmale einheitlich vorgenommen wird.Rn. 3
4. Es spricht vieles dafür, dass eine Entscheidung, bei der Bildung eines Gesamturteils alle Einzelmerkmale mit dem gleichen Gewicht zu berücksichtigen (gleichmäßige Gewichtung), nicht zu sachgemäßen Ergebnissen führt.Rn. 4

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.