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Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, Beschluss v. 17.03.2020 – RVG 4/2019 – „Grundsätze der Pfarrerbesoldung“

ZVR-Online Dok. 6/2020 – online seit 09.06.2020

Art. 33 Abs. 5 GG; Art. 140 GG, § 63 Abs. 2 KVwGG, § 8 PfBG, § 22 PfBG

Leitsätze der Redaktion:

1. Im Kirchenbeamten- und Pfarrdienstrecht sind die strukturprägenden Grundsätze des öffentlichen Dienstrechts zu beachten. Zu diesen Grundsätzen gehören insbesondere das Lebenszeitprinzip, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die Treuepflicht des Beamten, das Leistungs- und Laufbahnprinzip, das Alimentationsprinzip sowie das Legalitätsprinzip.

Rn. 1

2. Die Pflicht zur amts- und personenbezogenen Besoldung verlangt vom kirchlichen Dienstherrn, seine Pfarrer und Beamten und deren Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und sie entsprechend ihrem Dienstrang nach der mit der Amtsstellung verbundenen Verantwortung sowie nach Maßgabe der Bedeutung des Kirchenbeamtentums für den Dienst und Auftrag der Kirche so zu besolden, das ihnen entsprechend dem allgemeinen Lebensstandard ein angemessener Lebensunterhalt gewährt wird. Die besonderen kirchlichen – auch finanziellen – Gegebenheiten sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.

Rn. 2

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.

Fußnoten

* Einsender ist RA Robert Hotstegs.