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VG Giessen, Beschl. v. 16.06.2020 – 7 L 2117/20.GI – „Keine Befreiung vom Präsenzunterricht trotz COVID-19-Pandemie“

ZVR-Online Dok. 10/2020 – online seit 05.09.2020

Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG

Leitsätze der Redaktion:

1. Bei der Erfüllung ihrer Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt staatlichen Stellen ein erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu. Deren Verletzung kann nur dann festgestellt werden, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben.

Rn. 1

2. Zu den im Schulbetrieb zu treffenden Maßnahmen, die ausreichen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 grundsätzlich auf ein vertretbares und zumutbares Maß zu begrenzen.

Rn. 2

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.