LG Stuttgart, Urt. v. 27.06.2020 - 9 Ks 114 Js 77274/19 – „Schwertmord in Stuttgart-Fasanenhof“
ZVR-Online Dok. 15/2020 – online seit 05.12.2020
§ 211 StGB
Leitsätze der Redaktion:
1. Die Tötung des Geschädigten erstreckte sich über einen vergleichsweise längeren Zeitraum, während welchem der Getötete insgesamt zahlreiche Verletzungen durch Schwerthiebe und -stiche erlitt. | Rn. 1 |
2. Die gefühllose und unbarmherzige Gesinnung des Angeklagten ergibt sich aus dessen vorsätzlichem und objektiv grausamen Verhalten. | Rn. 2 |
Entscheidung
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