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Ermano Geuer*: Rezension - Wagner, Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr, 2011

ZVR-Online Dok. Nr.25/2012 – online seit 25.07.2012

Wagner, Eva Ellen
Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr
Peter Lang Verlag
Frankfurt a. M.
285 Seiten
57,80 €
ISBN 978-3-631-60654-4

Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Werk umfassend mit der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung. Hierbei handelt es sich um ein Thema, das von großer Bedeutung für die Verwaltungspraxis ist, da die Änderungen in entsprechenden Staatsverträgen bereits beschlossen wurden und zum 01.01.2013 umgesetzt werden sollen.Rn. 1
Den Ausführungen über die neuen Rundfunkbeiträge stellt die Autorin einen Grundlagenteil voran, in dem sie sich ausführlich mit den Rundfunkgebühren nach geltendem Recht auseinandersetzt. Diese Ausführungen wiederum beginnen mit verfassungsrechtlichen Grundlagen und umreißen zielführend die grundgesetzlichen Vorgaben für Rundfunkgebühren.Rn. 2
Im Anschluss legt die Autorin ausführlich und eingehend die Rechtslage zu den bisherigen Rundfunkgebühren dar. Hierbei geht sie zunächst auf die geschichtliche Entwicklung ein. Im Anschluss erörtert sie detailliert Probleme der bisherigen Rundfunkgebühr am Beispiel der Abgabepflicht für sogenannte neuartige Rundfunkgeräte. Die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer und ähnliche Geräte im privaten und gewerblichen Bereich hat seit Beginn der Erhebung dieses Beitrags Rechtsprechung und Literatur eingehend beschäftigt. Hier gelingt es der Verfasserin, die teils widersprüchliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte strukturiert darzulegen und zu analysieren. Anhand mehrerer Ansatzpunkte untersucht sie zielführend die Schwächen des alten Rundfunkgebührenmodells und legt vor allem die verfassungsrechtliche Problematik ausführlich dar.Rn. 3
Der Hauptteil der Arbeit ist den neuen Rundfunkbeiträgen gewidmet. Nach einem kurzen Überblick über Reformanläufe wird auf einzelne Modellüberlegungen eingegangen. Dabei bezieht die Autorin insofern Stellung, als dass sie zugunsten des neuen Modells argumentiert, wonach ein „Beitrag“ pro Wohnung bzw. pro Betriebsstätte zu bezahlen ist. Dabei geht sie umfassend auf alle sich ergebenden Problematiken ein. Jedoch gerät die datenschutzrechtliche Komponente in der Argumentation etwas zu kurz. Der zentrale Meldedatenabgleich nach § 14 Abs. 9 RBeitrStV wird zwar kritisch gewürdigt, jedoch hätte auf die Gefahr der Entstehung eines quasi zentralen Melderegisters, dessen Entstehung bekanntlich gerade verhindert werden sollte, verstärkt eingegangen werden sollen. Diese Gefahr hat der Gesetzgeber nämlich gesehen (BayLT-Drs. 16/7001 S. 27), jedoch wohl nicht angemessen berücksichtigt. Gut werden von der Autorin die Probleme bei der Beitragsbemessung berücksichtigt, die zu unverhältnismäßig hohen Belastungen für kleine Betriebe mit einigen Betriebsstätten führen. Diese Problematik wird, im Gegensatz zum Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, kritisch gewürdigt. Ebenfalls ansprechend sind der Blick über den Tellerrand und die Einbeziehung von Modellen in anderen Staaten als denkbare Optionen. In finanzverfassungsrechtlicher Hinsicht diskutiert Wagner die Rundfunkbeiträge unter abgabenordnungsrechtlichen Gesichtspunkten und versucht, diese einzuordnen. Dabei stellt sie folgerichtig fest, dass es sich keinesfalls um Beiträge handeln kann, da es schließlich an der konkreten Gegenleistung fehlt. Ebenso erkennt die Autorin folgerichtig die Problematik, dass auch eine Einstufung als Sonderabgaben nicht in Betracht kommt, da keine Gruppenhomogenität vorliegt und diese von einer Zwecksteuer nicht unterscheidbar sind. Dementsprechend geht sie auch auf steuerliche Aspekte ein.Rn. 4
Eine europarechtliche Betrachtung rundet die Arbeit ab. In der Zusammenfassung präferiert sie eine geräteunabhängige Abgabe mit der Möglichkeit der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Rundfunkempfangs. Damit ist ihrer Ansicht nach das umgesetzte Modell zwar grundsätzlich besser als das alte Rundfunkgebührenmodell, muss sich jedoch zulässigerweise den Einwand der „Zwangsbeglückung“ gefallen lassen. Letztlich sieht sie im Systemwechsel auch die Chance, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dauerhaft zu sichern und als nächsten Schritt auf Sponsoring und Werbung von Seiten der Rundfunkanstalten zu verzichten.Rn. 5
Fußnoten

* Ass. iur. Ermano Geuer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht (Prof. Dr. Dirk Heckmann), Universität Passau. Er hat unter dem Aktenzeichen Vf. 8-VII-12 gegen § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und 2, § 8 und § 14 Abs. 9 RBeitrStV Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.