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Florian Albrecht*: Rezension – Lenski, Parteiengesetz, 2011

ZVR-Online Dok. Nr. 1/2013 – online seit 03.01.2013

Lenski, Sophie-Charlotte
Parteiengesetz
Nomos Verlagsgesellschaft
Baden-Baden 2011
531 Seiten
69 €
ISBN 978-3-8329-1393-9

Die aus dem Jahr 2011 stammende Kommentierung des PartG berücksichtigt den am 30.09.2009 in Kraft getretenen Stand der Gesetzgebung. Hierbei gilt es zu beachten, dass das PartG mit Wirkung vom 27.08.2011 Änderungen seiner §§ 18, 19a, 24 erfahren hat. Diese sind allerdings einer seitens der Politik für erforderlich gehaltenen Anpassung der absoluten Obergrenze für die staatlichen Teilfinanzierung von Parteien geschuldet (vgl. BT-Drs. 17/6291) und wirken sich auf die Kommentierung somit kaum aus.Rn. 1
Das als Handkommentar verfasste Werk ist übersichtlich gestalte und verfügt über ein leicht zu nutzendes Stichwortverzeichnis. Stichprobenartige Recherchen (bspw. zu den Themen „Parteiausschluss“ und „Gleichbehandlung“) lieferten jeweils die gewünschten Ergebnisse. Ob die Auslassung eines Inhaltsverzeichnisses bei einigen kürzeren Kommentierungen (bspw. § 1 PartG) der Übersichtlichkeit geschuldet oder schlicht übersehen wurde, erschließt sich dem Leser nicht. Insgesamt sind die Aufmachung und Struktur des Kommentars jedoch ansprechend.Rn. 2
Auch inhaltlich ist der Kommentar gut verwertbar. Er liefert zu allen Vorschriften die wesentlichen Hintergründe, Informationen und eine Darstellung der Rechtsfolgen. Die Fußnoten bieten die gewünschten Vertiefungshinweise. Dass hierbei recht häufig auf das verfügbare Schrifttum und nicht etwa eine entsprechende Rechtsprechung Bezug genommen wird (siehe etwa die Fn. 37 bis 52 bei § 31d PartG) ist dem Gegenstand der Kommentierung geschuldet, der bislang nur wenig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geboten hat. Der Vollständigkeit halber könnte insoweit im Rahmen künftiger Auflagen eine noch eingehendere Auswertung des Schrifttums (vgl. etwa die Kommentierung des § 31d PartG von Lampe, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 191. Ergänzungslieferung 2012) erfolgen.Rn. 3
Auf verfassungsrechtliche Probleme, die bislang ungeklärt sind, wird bspw. im Rahmen der Kommentierung des § 32 PartG (Vollstreckung des Verbots verfassungswidriger Parteien) hingewiesen: Lenski sieht in der mit § 32 Abs. 2 PartG angeordneten umfassenden Anordnung- bzw. Weisungsbefugnis des Bundesministers des Innern gegenüber Landesbehörden einen Verstoß gegen die Kompetenzordnung der Art. 83 ff. GG (32 PartG Rn. 3 ff. bzw. Rn. 15 f.). Die Regelung sei daher nichtig (§ 32 PartG Rn. 16). Die im Rahmen der Kommentierung des § 32 PartG dargestellten Rechtschutzmöglichkeiten nehmen auf die insoweit bedeutsamen Vorschriften des BVerfGG (§ 32 PartG Rn. 24) sowie der VereinsG (§ 32 PartG Rn. 25 ff.) Bezug.Rn. 4
Auch insgesamt zeigt die Erläuterung des PartG, dass es der Verfasserin nicht nur um eine Darstellung der spezifischen Materie des PartG geht. Vielmehr wagt Sie den Blick über den Gesetzestext hinaus. Innerhalb der einzelnen Kommentierungen finden sich zahlreiche Verweise auf relevante Vorschriften aus anderen Rechtgebieten, die im Interesse eines ganzheitlichen Verständnisses nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Hierdurch wird der Kommentar für die Praxis und Rechtsberatung besonders wertvoll.Rn. 5
Der Kommentierung des PartG folgt eine Kommentierung der §§ 16 bis 30 des Bundeswahlgesetzes(BWahlG) in der zuletzt am 17.03.2008 geänderten Fassung, die sich mit der Vorbereitung der Wahl befassen. Am Ende der Kommentierungen finden sich jeweils rechtsvergleichende Hinweise zu den entsprechenden Vorschriften des Europawahlgesetzes und den Landeswahlgesetzen. Die Kommentierung des vierten Abschnitts des BWahlG ist trotz der zwischenzeitig erfolgten Änderung des Gesetzes, die bspw. zur Aufnahme eines neuen § 18 Abs. 4a und zur Streichung des § 29 BWahlG verbunden war, in jeder Hinsicht noch sehr gut zu gebrauchen. Die aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen (BVerfG, Beschl. v. 04.07.2012 ? 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11, NVwZ 2012, 1167) und zur Bildung der Ländersitzkontingente (BVerfG, Urt. v. 25.?07.2012 ? 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11, NVwZ 2012, 1101) betreffen die kommentierten Vorschriften nicht.Rn. 6
Im Ergebnis kann die Anschaffung des „Lenski“ Rechtsanwälten, Beratern in öffentlichen Stellen sowie Parlamentariern und sonstigen Betroffenen besonders empfohlen werden. Der akzeptable Preis, der gut verständliche Sprachstil und die nachvollziehbare Argumentation machen das Werk auch zu einem Nachschlagewerk, das für interessierte Nichtjuristen geeignet ist, die sich mit einer Materie, die die Abläufe innerhalb unseres demokratischen System prägt, vertieft auseinandersetzen wollen.Rn. 7
Fußnoten

* Florian Albrecht M.A. ist Akademischer Rat a. Z. und Geschäftsführer der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net) am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht (Prof. Dr. Dirk Heckmann), Universität Passau.