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Oliver Mohr*: Rezension – Foschepoth, Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik, 2012

ZVR-Online Dok. Nr. 30/2013 – online seit 26.03.2013

Foschepoth, Josef
Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG
Göttingen 2012
378 Seiten
34,99 €
ISBN 978-3-525-30041-1

Die Methoden der ostdeutschen Staatssicherheit sind bekannt und oft beschrieben worden. Doch auch im Westen wurden Teile der Bevölkerung im Dienste der anti-kommunistischen Gefahrenabwehr überwacht. Der Freiburger Historiker Josef Foschepoth hat an Hand bislang unveröffentlichter Akten Licht in dieses bislang wenig bekannte Kapitel der bundesrepublikanischen Geschichte gebracht. Aber zieht er auch die richtigen Schlüsse aus seinen Quellen?Rn. 1
Mit der Gründung der Bonner Republik im Jahre 1949 war der junge Weststaat keinesfalls in die volle Souveränität entlassen. So gestand noch der Deutschlandvertrag 1955 den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich Vorbehaltrechte zum „Schutz der Sicherheit“ ihrer in Westdeutschland stationierten Streitkräfte zu. Laut Deutschlandvertrag erloschen diese Rechte erst, wenn „die zuständigen deutschen Behörden […] in Stand gesetzt sind, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte zu treffen“, was erst 1968 mit der Notstandsgesetzgebung der Fall war. Die Überwachungsmaßnahmen des deutsch-deutschen Post- und Fernmeldeverkehrs durch die Bundesrepublik Deutschland waren in ein schwer entwirrbares Knäuel eigenstaatlicher westdeutscher Regierungsinitiativen, der Aktivität bundesrepublikanischer Behörden wie der Verfassungsschutzämter und dem Militärische Abschirmdienst, sowie der Einflussnahmen der Drei Mächte auf der Grundlage des Sicherheitsvorbehalts eingewoben.Rn. 2
Vor allem überraschen das Ausmaß der Überwachung und deren flächendeckende Organisation. So durchlief der Postverkehr aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland „zentrale Aussonderungsstellen“ und deren Außenstellen. Auf diese Weise wurden zwischen 1955 und 1972 rund 80% der Postsendungen aus der DDR kontrolliert und annähernd 110 Millionen derselben weitgehend unbemerkt und noch immer wenig beachtet von der deutschen Öffentlichkeit aus dem Verkehr gezogen (S. 115 f).Rn. 3
Als Erklärungsrahmen hat Foschepoth das Konzept der „doppelten Eindämmung“ gewählt, also die vor allem von den USA verfolgte Strategie, mit Hilfe der jungen Bundesrepublik den Einfluss Moskaus Einhalt zu gebieten und zugleich den westlichen Verbündeten selbst unter Kontrolle zu halten. Indem der Freiburger Historiker aber immer wieder aufzeigt, dass die westdeutschen Überwachungsmaßnahmen im großen Umfang auf der Eigeninitiative der Bonner Regierung beruhten, konterkariert er seinen eigenen theoretischen Ansatz.Rn. 4
Unklar bleibt die Rolle der Verbündeten bei der Durchführung der Überwachungsmaßnahmen. So heißt es einerseits, dass nach 1968 „die Alliierten nicht mehr selbst die diversen Überwachungsmaßnahmen durchzuführen hatten bzw. durften“ (S. 192). Andererseits sei dies eine „theoretische Frage, wie die Praxis der umfangreichen Überwachungsmaßnahmen insbesondere der Amerikaner in den Siebziger- und Achtziger-Jahren zeigt“ (S. 189). Diffus ist auch die Darstellung des konkreten Einflusses der westlichen Verbündeten auf die westdeutsche Politik. Der Autor schwankt zwischen den sich gegenseitig ausschließenden Positionen, dass die westdeutsche Regierung einerseits eine aktive und eigenständige Überwachungspolitik betrieben hätte, andererseits von den Westalliierten wesentlicher Einfluss auf die bundesdeutsche Gesetzgebung ausgegangen wäre.Rn. 5
Dass der BND und die CIA eng miteinander kooperierten und beide Seiten davon profitierten, ist keinesfalls neu. So war die geographische Lage des westdeutschen Partners für die US-Amerikaner von Vorteil, während die Deutschen aus dem technischen Vorsprung des Verbündeten einen Nutzen ziehen konnten. Die Geheimdienste arbeiteten zusammen, weil dies für beide Seiten zweckdienlich war und weil zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik im Ost-West-Konflikt eine weitgehende Interessenidentität bestand (Vgl. Johnson, Loch K., Freyberg, Annette, Die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste, in: Junker, Detlef (Hg.), Die USA und Deutschland im Zeitalter des Kalten Krieges 1945-1990. Ein Handbuch, Bd. II, Stuttgart / München 2001, S. 268 - 278).Rn. 6
Es mag ja sein, dass die bundesdeutsche Investigativpolitik bis 1968 – als die Notstandsgesetze erlassen wurden – rechtlich fragwürdig war. Sie aber in die Nähe der Methoden des ostdeutschen Unrechtsstaates zu rücken, ist befremdlich. „Wie in der Bundesrepublik gab es auch in der DDR eine Zwangsvorstellung, sämtliche Post kontrollieren zu müssen“ (S. 252). Auf die Tatsache, dass diese als Repressionsmaßnahmen einen wesentlichen Funktionsbestandteil des “linkstotalitären Systems” (Hans-Ulrich Wehler) darstellten, fehlt jeglicher Hinweis. Geradezu idyllisch klingt es, wenn von dem „kleinen sozialistischen Land“ die Rede ist, dessen „Wunsch“ es gewesen wäre, „mit der Bundesrepublik auf dem Gebiet der Überwachungsgtechnologie gleichzuziehen“ (S. 259). Mehr noch: die „vielleicht wichtigste Erkenntnis“ des deutsch-deutschen Vergleiches wäre, dass das Überwachungssystem der DDR seine „Singularität“ verliere (S. 260). Dass Foschepoth hier die Differenzen zwischen demokratischem Rechtsstaat einerseits und Parteidiktatur andererseits quasi einebnet, ist äußerst kritisch zu sehen. Auch der Kölner Historiker Jost Dülffer schreibt in seiner Rezension zu „Überwachtes Deutschland“ mit Blick auf die DDR im Archiv für Sozialgeschichte (Nr. 53, 2013) zustimmend: „So anders war die Bundesrepublik Deutschland auch nicht, auch wenn es Unterschiede gab.“ Kein Wort davon, dass für die westdeutschen Regierungen der Schutz der demokratischen Ordnung im Vordergrund stand. Auch wenn sie hierbei über ihr Ziel hinausgeschossen haben – das Regierungshandeln der Bundesrepublik mit dem Terrorapparat der SED-Diktatur auf eine Stufe zu stellen, ist nicht nur ein historischer Missgriff, sondern verharmlost darüber hinaus den Charakter des Ost-Berliner Regimes und die Leidensgeschichten seiner Opfer.Rn. 7
Auch Franziska Augstein schließt sich in ihrer Rezension in der „Süddeutschen Zeitung“ den problematischen Schlussfolgerungen Foschepoths an (Süddeutsche Zeitung, 13.11.2012). Während sie den Unrechtsstaat der DDR in distanzierende Anführungszeichen setzt, ist ganz undistanziert davon die Rede, dass die Bundesrepublik „ein veritabler Überwachungsstaat“ gewesen wäre. Die „nie ganz souveräne Republik“ stellt sie als eine Art nationalpolitisches Skandalon dar. Weder Foschepoth noch seine Rezensenten berücksichtigen, dass transnationale Politikverflechtung schon seit geraumer Zeit zu einem Normalfall der internationalen Politik geworden ist, eine Entwicklung, die sich in Europa bis zum Wiener Kongress zurückverfolgen lässt (Vgl. Herren, Madeleine, Internationale Organisationen seit 1865. Eine Globalgeschichte der internationalen Ordnung, Darmstadt 2009).Rn. 8
Die zentrale These Foschepoths besagt, dass die geschilderten Überwachungsmaßnahmen für die Westintegration der Bundesrepublik “strukturbildend” gewesen seien. Doch welche Strukturen hierdurch entstanden sind, erläutert er nicht, obwohl ja diese als relativ statische Elemente eines historischen Prozesses gut darstellbar sein müssten.Rn. 9
Eher wird man sagen können, dass die Westintegration ein mehrseitiger normen- und interessengeleiteter Verflechtungsprozess war, der auch, aber nicht nur und auch nicht immer Machtungleichgewichte zu Ungunsten der Bundesrepublik beinhaltete. Ein sekundärer Teil dieses Prozesses war die heimliche Post- und Telefonüberwachung. Sie war die Folge politischer Entscheidungen, abhängig von Strukturen und Konflikten des internationalen Systems sowie den kulturellen Dispositionen der Bonner Republik, und nicht deren Ursache. Die Ergebnisse Foschepoths vermögen entgegen der Absicht des Verfassers jene in den letzten Jahren erschienenen „Erfolgsgeschichten“ der Bundesrepublik nicht zu widerlegen (wie zum Beispiel „Weltmacht wider Willen“ von Christian Hacke, „Der lange Weg nach Westen“ von Heinrich August Winkler oder „Die geglückte Demokratie“ von Edgar Wolfrum), sondern lediglich in einem kleinen Ausschnitt zu differenzieren.Rn. 10
Fußnoten

* Oliver Mohr M.A. hat in Berlin und Heidelberg Geschichte und Poltische Wissenschaften studiert. Derzeit erforscht er die transnationale Verflechtungsgeschichte des deutschen Liberalismus im 19. Jahrhundert.