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LG München I, Beschl. v. 13.01.2003 – 23 Qs 91/02 - „Verwenden von Kennzeichen des Hells Angels MC“

ZVR-Online Dok. Nr. 7/2015 – online seit 02.02.2015

§ 9 VereinsG, §20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG

Leitsatz der Redaktion

Mittels eines auf einen nicht verbotenen Ableger der Hells Angels-Bewegung hinweisenden Ortszusatzes wird klargestellt, dass kein verbotenes Kennzeichen verwendet wird. Rn. 1

Entscheidung

Zur Entscheidung vom 13.01.2003 geht es hier.