Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Das jagdrechtliche Verwendungsverbot fĂŒhrt nicht dazu, dass (halb)automatische Waffen generell als nach dem Bundesjagdgesetz verbotene Waffen im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzusehen sind.
Die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten FĂŒhrerscheins ist abzulehnen, wenn aufgrund von Angaben im FĂŒhrerschein selbst oder aufgrund anderer vom Ausstellermitgliedstaat herrĂŒhrender unbestreitbarer Informationen feststeht, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung…
Mittels eines auf einen nicht verbotenen Ableger der Hells Angels-Bewegung hinweisenden Ortszusatzes wird klargestellt, dass kein verbotenes Kennzeichen verwendet wird.
Mittels der Verwendung eines auf einen nicht verbotenen Ableger der Hells Angels-Bewegung hinweisenden Ortszusatzes wird die Verwechslungsgefahr mit einem verbotenes Kennzeichen ausgeschlossen.