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LG Verden, Beschl. v. 11.08.2003 – 1 Qs 161/03 - „Verwenden von Kennzeichen des Hells Angels MC“

ZVR-Online Dok. Nr. 8/2015 – online seit 02.02.2015

§ 9 VereinsG, §20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG

Leitsätze der Redaktion

1. Das Kennzeichen eines Rockervereins besteht aus dem Gesamtbild der auf der Vorder- und Rückseite einer „Kutte“ angebrachten einzelnen Symbole. Rn. 1
2. Mittels der Verwendung eines auf einen nicht verbotenen Ableger der Hells Angels-Bewegung hinweisenden Ortszusatzes wird die Verwechslungsgefahr mit einem verbotenes Kennzeichen ausgeschlossen. Rn. 2

Entscheidung

Zur Entscheidung vom 11.08.2003 geht es hier.