LG Verden, Beschl. v. 11.08.2003 – 1 Qs 161/03 - „Verwenden von Kennzeichen des Hells Angels MC“
ZVR-Online Dok. Nr. 8/2015 – online seit 02.02.2015
§ 9 VereinsG, §20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG
Leitsätze der Redaktion
1. Das Kennzeichen eines Rockervereins besteht aus dem Gesamtbild der auf der Vorder- und Rückseite einer „Kutte“ angebrachten einzelnen Symbole. | Rn. 1 |
2. Mittels der Verwendung eines auf einen nicht verbotenen Ableger der Hells Angels-Bewegung hinweisenden Ortszusatzes wird die Verwechslungsgefahr mit einem verbotenes Kennzeichen ausgeschlossen. | Rn. 2 |
Entscheidung
Zur Entscheidung vom 11.08.2003 geht es hier.