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Florian Albrecht, M.A.*: Rezension – Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 2. Auflage 2015

ZVR-Online Dok. Nr. 18/2015 – online seit 20.07.2015

Hermann Pünder/ Martin Schellenberg (Hrsg.)
Vergaberecht
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden
2. Auflage 2015
2685 Seiten
168,00 €
ISBN 978-3-8487-1755-2

Bezüglich der 2. Auflage des Handkommentars zum Vergaberecht stellt sich sicherlich die Frage, ob sich eine Anschaffung (noch) lohnt, weil auf europäischer Ebene mit der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU), der Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (RL 2014/25/EU) und der Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (RL 2014/23/EU) eine umfassende Modernisierung des Vergaberechts beschlossen wurde, die der deutsche Gesetzgeber bis zum 18.04.2016 in nationales Recht überführen muss. Die Antwort muss trotz des Umstandes, dass die Vergaberechtsform zahlreiche – auch strukturelle Änderungen – mit sich bringt, ja lauten. Die Kommentierungen werden auch hinsichtlich der neuen (gesetzlichen) Vorgaben eine gute Auslegungs- und Anwendungshilfe sein, gerade auch, weil eine Vielzahl der das Vergaberecht prägenden Tatbestände und Verfahrensvorgaben beibehalten wird. Die Neuauflage des Pünder/Schellenberg nimmt zu dem Modernisierungsvorhaben zudem Stellung und gibt Hinweise zu den Umsetzungsalternativen. Der zwischenzeitig vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Bearbeitungsstand: 30.04.2015) konnte insoweit natürlich noch nicht berücksichtigt werden.Rn. 1
Die einzelnen Kommentierungen sind jeweils mit einem vorangestellten Literaturverzeichnis und einer Gliederung versehen, die dem Leser einen zielgenauen Zugriff auf die Kommentarinhalte ermöglicht. Insbesondere im Rahmen der Durchsicht der neu in das Werk aufgenommenen Kommentierung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) fällt die Verweisungstechnik auf entsprechende Regelungen der VOL/A auf, die sicherlich zweckmäßig ist und Doppelungen vermeiden hilft. Der Rezensent konnte gleichwohl auch insoweit gut mit dem Handkommentar arbeiten, möchte an dieser Stelle aber nicht unerwähnt lassen, dass zu viele Verweise letztendlich auch die Handhabbarkeit eines Kommentars erschweren können (was etwa bei noch umfangreicheren Konkurrenzwerken der Fall ist).Rn. 2
In inhaltlicher Hinsicht werden die Kommentierungen auch hohen Ansprüchen gerecht. Rechtsprechung und Schrifttum wurden ausführlich ausgewertet und praxisbezogen in leicht verständlichen Themenblöcken dargestellt. Dass ein Werk wie der vorliegende Handkommentar nicht alle sich ergebenden Fragestellungen umfassend abbilden kann, ist in diesem Zusammenhang eine Selbstverständlichkeit, die den Wert des Werkes nicht schmälert. Zunehmender Erläuterungsbedarf besteht vor dem Hintergrund der (ggf. erzwungenen) Zusammenarbeit der Bieter mit ausländischen Sicherheitsbehörden etwa hinsichtlich der Beurteilung deren Zuverlässigkeit. Fehling verdeutlicht insoweit gut nachvollziehbar, dass eine Prognoseentscheidung der Vergabestelle zu treffen ist (§ 97 Rn. 120). Eine eingehender Befassung hätte sich der Rezensent allerdings mit dem Problem gewünscht, wonach die Vergabestelle allein „eigene gesicherte Erkenntnisse“ berücksichtigen darf, gleichzeitig aber „alle für und gegen die Zuverlässigkeit sprechenden Umstände“ in ihre Prognose einzubeziehen hat. Das scheint jedenfalls auf den ersten Blick widersprüchlich.Rn. 3
Insgesamt ist die 2. Auflage des Pünder/Schellenberg ein Nachschlagewerk, mit dem man sich ohne Weiteres einen Pfad durch den Vergaberechtsdschungel schlagen kann. Der Rezensent arbeitet bereits seit dem Erscheinen der ersten Auflage regelmäßig mit dem Handkommentar und möchte ihn auch künftig nicht missen. Am Ende der Besprechung steht mithin eine klare Kaufempfehlung (zur Vorlauflage siehe auch die amüsante Empfehlung bei Burgi, NVwZ 2011, 990).Rn. 4
Fußnoten

* RA Florian Albrecht, M.A., ist Akademischer Rat a. Z. und Geschäftsführer der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net) am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht (Prof. Dr. Dirk Heckmann), Universität Passau.