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Florian Albrecht, M.A.*: Rezension – Auer-Reinsdorff/Conrad – Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 2. Auflage 2016

ZVR-Online Dok. Nr. 7/2016 – online seit 07.04.2016

Auer-Reinsdorff, Astrid/Conrad, Isabell
Handbuch IT- und Datenschutzrecht
Verlag C.H. Beck
München, 2. Auflage 2016
2600 Seiten
329,00 €
ISBN: 978-3-406-66295-9

Nachdem das im Jahr 2003 veröffentlichte und von Alexander Roßnagel verantwortete Handbuch Datenschutzrecht nicht mehr aktualisiert wird, ist das nunmehr in zweiter Auflage erschienene Handbuch IT- und Datenschutzrecht, das in seiner Vorauflage noch den Titel Beck'sches Mandatshandbuch IT-Recht führte, das neue Flaggschiff des Verlags C.H. Beck in Sachen IT- und Datenschutzrecht (siehe dazu auch die positive Rezension von Mantz). Das in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein (davit) erstellte Werk bildet sämtliche Bereiche ab, die durch § 14k FAO der anwaltlichen Spezialisierung auf dem Gebiet des Informationstechnologierechts zugerechnet werden. Dabei soll das Handbuch nicht nur „Arbeitsmittel für alle Fachanwälte für IT-Recht“ sein, sondern vielmehr auch Einsteiger mit dem speziellen Rechtegebiet vertraut machen (so das Vorwort).Rn. 1
Erstellt wurde das mit 2600 Seiten sehr umfangreiche Kompendium von insgesamt 44 Autoren, die ganz überwiegend aus der anwaltlichen Beratungspraxis stammen, Mitglieder der davit sind und sich teilweise auch als Referenten im Rahmen der einschlägigen Fachanwaltskurse verdient machen. Inhaltlich untergliedert sich das Handbuch IT- und Datenschutzrecht in die neun Teile „Technische und organisatorische Grundlagen“, „Immaterialgüterrecht“, „Software-, Hardware- und Providerverträge“, „Vertrieb und Elektronischer Geschäftsverkehr“, „Telekommunikationsrecht“, „Datenschutz, Sicherheit und Insolvenz, Compliance und Sicherheitsrecht“, „Kartell und Vergaberecht“, „Haftungsrecht und Strafrecht“ sowie „Verfahrens- und Prozessrecht“. Diese übergeordneten Abschnitte sind wiederum in 46 „kleinere“ Kapitel untergliedert, die vom Domainrecht über das IT-Outsourcing und Cloud Computing bis hin zur TMG-Datenschutz und IT-Straf- und Strafprozessrecht reichen. Den einzelnen Kapiteln sind jeweils eine gut strukturierte Übersicht und ein Verzeichnis des besonders relevanten Schrifttums vorangestellt. Zudem sind die Fußnotenapparate umfangreich und bieten die gewünschte Vertiefungsmöglichkeit. Rechtsprechung und Schrifttum konnten grundsätzlich bis Juni 2015 berücksichtigt werden. Aufgrund der Schnelllebigkeit des IT- und Datenschutzrechts sind einige Passagen (etwa § 35 Rn. 59 ff. zu Safe Harbor) schon wieder aktualisierungsbedürftig (etwa aufgrund von EuGH, MMR 2015, 753 m. Anm. Bergt).Rn. 2
Im Rahmen einer solchen kurzen Besprechung kann die Hervorhebung oder ggf. auch kritische Diskussion einiger weniger Passagen der sich insbesondere aus dem Inhalts- und Detailreichtum folgenden besonderen Bedeutung des Handbuchs IT- und Datenschutzrecht nicht gerecht werden. Insoweit soll der Hinweis genügen, dass der Rezensent, der sich seit vielen Jahren mit vielseitigen Fragestellungen des IT- und Datenschutzrechts befasst, im Rahmen seiner Durchsicht kaum ein Schlagwort gefunden hat, zu dem er nicht zielführende Erläuterungen, Checklisten, Übersichten, Formulierungsbeispiele oder praktische Hinweise für die Beratung und Vertragsgestaltung gefunden hat. Das Werk ist allerdings nicht nur ein wertvolles Hilfsmittel für die anwaltliche Praxis, sondern kann zugleich auch der Wissenschaft und Forschung als Nachschlagewerk und Hinweisgeber dienen. Maßgeblich ist insoweit, dass die Erläuterungen nicht ausschließlich die Gesetzeslage und die einschlägige Rechtsprechung aufgreifen, sondern auch die im Schrifttum anzutreffenden Meinungsstreitigkeiten darstellen und kritische Stimmen, die eher dem Bereich der Rechtspolitik zuzurechnen sind, zu Wort kommen lassen.Rn. 3
Im Ergebnis ist hinsichtlich des Auer-Reinsdorff/Conrad eine klare Kaufempfehlung auszusprechen. Eine aktuellere und vielseitigere Aufbereitung des nicht selten sehr komplexen IT- und Datenschutzrechts, die auch die Darstellung der technischen Hintergründe mit einbezieht, gibt es nicht. Allein der hohe Anschaffungspreis könnte viele potentielle Kunden von einem Erwerb abschrecken. Insoweit darf allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass konkurrierende Werke (etwa das Handbuch des Fachanwalts Informationstechnologierecht von MichaelLehmann und JanGeertMeents, dazu Kuntz, JurPC Web-Dok. 9/2012) aufgrund ihres im Vergleich mit dem „Handbuch IT- und Datenschutzrecht“ wesentlich geringeren Umfanges auch nicht viel günstiger zu haben sind.Rn. 4
Fußnoten

* Der Autor ist Oberregierungsrat und Hauptamtlich Lehrender für die Rechtsfächer an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl.