Skip to main content

LG Hamburg, Urt. v. 26.01.2016 – 706 Ns 57/14 – „Kein Kuttenverbot für Rocker“

ZVR-Online Dok. Nr. 7/2016 – online seit 07.04.2016

Art. 9 Abs. 3 GG, § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG

Leitsatz der Redaktion

Das Tragen von Kutten der Rockerbewegung Hells Angels stellt kein verbotenes öffentliches Verwendung eines Kennzeichens verbotener Vereine dar, sofern mittels des Ortszusatzes „Harbor City“ auf einen nicht verboten Ortsverein der Bewegung hingewiesen wird. Rn. 1

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.