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Florian Albrecht, M.A.*: Rezension – Brückner, Mittelstandsförderung im Vergaberecht, 2015

ZVR-Online Dok. Nr. 10/2016 – online seit 10.05.2016

Brückner, Götz
Die Mittelstandsförderung im Vergaberecht. Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsschutzproblematik
Verlag Dr. Kovac
Hamburg 2015
390 Seiten
99,80 €
ISBN 978-3-8300-8552-2

„Die Mittelstandsförderung im Vergaberecht“ von Götz Brückner berücksichtigt den Stand von Rechtsprechung und Literatur bis September 2014. Dies ist für den Gegenstand der Untersuchung aber nicht schädlich, weil es sich um eine eher zeitlose Materie handelt, die auch im Rahmen der aktuellen Vergaberechtsreform (vgl. BT-Drs. 18/6281) nicht angetastet wurde.Rn. 1
Ausweislich der Einführung befasst sich die „vorliegende Untersuchung […] grundsätzlich mit der Frage, welche rechtlichen Regelungen zum Schutz bzw. zur Förderung des Mittelstandes im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe existieren und inwieweit diese ihre Wirkung entfalten, insbesondere, wie praktikabel und effektiv sie kleinen und mittleren Unternehmen dienen können“ (S. 4). Die 349 Seiten umfassenden Ausführungen sind in folgende fünf große Abschnitte untergliedert: „Teil 1 – Der tatsächliche Hintergrund – öffentliche Auftragsvergabe und Mittelstand in Deutschland und Europa“, „Teil 2 – Bestandsaufnahme – der normative Rahmen“, „Teil 3 – Vereinbarkeit der Mittelstandsförderung mit höherrangigem Recht“, „Teil 4 –Die Problematik der Durchsetzbarkeit – Rechtsschutzfragen“ und „Teil 5 – Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse“.Rn. 2
Einführend wird erläutert, dass weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene eine verbindliche Festlegung existiert, anhand derer bestimmt werden könnte, welche Unternehmen zum Mittelstand gerechnet werden müssen. Der Verfasser schlägt insoweit die Berücksichtigung quantitativer Merkmale unter zusätzlicher Anwendung des Kriteriums der Selbständigkeit bzw. Unabhängigkeit vor, wobei sich freilich nicht immer ein zweifelsfreies Ergebnis erzielen lassen wird (S. 43). Dem folgt u.a. eine kurze Darstellung der Gründe, die für eine Mittelstandsförderung angeführt werden können und diese zu einem „legitimen Ziel“ (S. 59) der Gesetzgebung machen.Rn. 3
Die Befassung mit den internationalen und nationalen Regelungen über die Mittelstandsförderung ist umfassend. Detailliert werden auch die gesetzlichen Anforderungen des § 97 Abs. 3 GWB und deren Rezeption in der Rechtsprechung analysiert. Umstritten ist, wie auf der Grundlage der Neuregelung des § 97 Abs. 3 Satz 3 GWB (nunmehr § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB) die Prüfung der Berücksichtigung mittelständischer Interessen zu erfolgen hat. Die in der vergaberechtlichen Praxis bedeutsame Problematik wird zwar präzise bearbeitet (vgl. S. 174), allerdings wäre insoweit etwas mehr Klarheit bspw. im Sinne eines Leitfadens für die Praxis wünschenswert gewesen. Als positives Beispiel kann insoweit etwa auf die Kommentarliteratur verwiesen werden. Maibaum etwa fasst zutreffend zusammen: „Musste dieser [der Auftraggeber] früher prüfen, ob ein Auftrag in Lose zerlegt werden kann, muss er heute prüfen, ob im konkreten Fall die Einzellose, aus denen der Auftrag nun per definitionem besteht, ausnahmsweise zusammengefast werden dürfen.“ (Maibaum, in: Hattig/Maibaum, Praxiskommentar Kartellvergaberecht, 2. Auflage 2014, § 97 Rn. 127) Die Anforderungen an die Prüfung und deren gerichtliche Kontrolle werden umfassend erläutert.Rn. 4
Soweit es um die Vereinbarkeit der Mittelstandsförderung mit höherrangigem europäischem oder nationalem (Verfassungs-)Recht geht, werden diesbezügliche Bedenken auf wenigen Seiten ausgeräumt (S. 211 bis S. 241). Das Werk wird mit dem Kapitel über den vergaberechtlichen Rechtsschutz und dessen Defizite abgerundet. Es schließt mit seiner Zusammenfassung.Rn. 5
Im Ergebnis ist „Die Mittelstandsförderung im Vergaberecht“ ein gut strukturiertes Nachschlagewerk, das sowohl für die vergaberechtlichen Praktiker in den Behörden als auch die anwaltlichen Berater ein wertvoller Hinweisgeber sein kann. Die stetige und eingehende Analyse der aktuellen Rechtsprechung erweisen sich insoweit als zusätzlicher Vorteil.Rn. 6
Fußnoten

* Florian Albrecht M.A. ist Oberregierungsrat und Hauptamtlich Lehrender für die Rechtsfächer an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl.