Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Die historische Betrachtung zeigt, dass es als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums gelten kann, das behördliche Disziplinarverfahren durch ein Ermittlungsergebnis und die daran anschließende Anhörung abzuschließen. Erst hiernach ist die Disziplinarklage zu erheben.
Eine aktuellere und vielseitigere Aufbereitung des nicht selten sehr komplexen IT- und Datenschutzrechts, die auch die Darstellung der technischen HintergrĂĽnde mit einbezieht, gibt es nicht.
Abschließend ist festzustellen, dass es sich bei dem Werk um eine solide Arbeit handelt, die die wesentlichen Rechtsfragen der Mittelstandsförderung im Vergaberecht aufgreift und gut vertretbaren Ergebnissen zuführt.
Durch die distanzierende Einbettung einer grundsätzlich beleidigenden Schmähkritik in einen „quasi-edukatorischen Gesamtkontext“ kann den Anwürfen der Charakter einer Beleidigung gem. § 185 StGB genommen werden.