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LG Verden, Urt. v. 08.03.2016 – 2 KLs 601 Js 30772/14 (15/14) – „Verbotene Kennzeichen der Hells Angels“^

ZVR-Online Dok. Nr. 16/2016 – online seit 30.06.2016

§ 9 VereinsG, § 20 Abs. 1 VereinsG

Leitsatz der Redaktion

Kennzeichen verbotener Rockervereine dürfen in der Öffentlichkeit gezeigt werden, wenn diesen in unmittelbarer Nähe der Hinweis auf einen nicht verbotenen Verein beigefügt ist, der sich das betreffende Kennzeichen mit dem verbotenen Verein teilt. Rn. 1

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.