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OVG Münster, Beschl. v. 07.07.2016 – 8 E 535/16 – „Richterlicher Hinweis gegenüber Rechtsanwälten“

ZVR-Online Dok. Nr. 20/2016 – online seit 30.10.2016

§ 21 Abs. 1 GKG

Leitsatz der Redaktion

Die richterliche Hinweispflicht gebietet es auch gegenüber einem Rechtsanwalt, diesen nicht ohne Rückfrage an einer erkennbar irrtümlich abgegebenen, folgenschweren Erklärung festzuhalten, solange diese ohne weiteres widerrufbar ist, das Verfahren also noch nicht durch Zustimmung des Beklagten zu einer vom Kläger abgegebenen Erledigungserklärung endgültig beendet ist. Rn. 1

Entscheidung

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