Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Das Werk ist in erster Linie keine Kommentierung der gesetzlichen Grundlagen der bundespolizeilichen Arbeit, sondern vielmehr eine rechtshistorische Darstellung der Entwicklung des Bundesgrenzschutzes hin zur Bundespolizei.
„Waffenrecht und Tötungsdelinquenz“ belegt anschaulich die methodischen Schwierigkeiten, mit denen der Nachweis der Kausalität zwischen Waffenrechtsverschärfungen und einem Rückgang der Schusswaffen- bzw. Tötungskriminalität konfrontiert ist.
Die in Art. 22 Abs. 4 Satz 1 sowie Abs. 5 Sätze 1 und 2 BayHSchPG geregelte Vergabe von Ämtern eines Akademischen Rats oder Oberrats sowie einer Akademischen Rätin oder Oberrätin im Beamtenverhältnis auf Zeit ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.
Die richterliche Hinweispflicht gebietet es auch gegenüber einem Rechtsanwalt, diesen nicht ohne Rückfrage an einer erkennbar irrtümlich abgegebenen, folgenschweren Erklärung festzuhalten.