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LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 29.04.2016 – 8 Ns 405 Js 46436/16 – „Warnung vor Muslimen ist keine Volksverhetzung“

ZVR-Online Dok. Nr. 3/2017 – online seit 19.02.2017

Art. 5 Abs. 1 GG, § 11 Abs. 3 StGB, § 130 Abs. 2 StGB

Leitsatz der Redaktion

Die Aussprache von Warnungen vor einer unkontrollierten Einreise von vielen hunderttausend Muslimen nach Deutschland wird durch die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit erfasst und stellt auch in überspitzer Form keine Volksverhetzung dar. Rn. 1

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.