LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 29.04.2016 – 8 Ns 405 Js 46436/16 – „Warnung vor Muslimen ist keine Volksverhetzung“
ZVR-Online Dok. Nr. 3/2017 – online seit 19.02.2017
Art. 5 Abs. 1 GG, § 11 Abs. 3 StGB, § 130 Abs. 2 StGB
Leitsatz der Redaktion
Die Aussprache von Warnungen vor einer unkontrollierten Einreise von vielen hunderttausend Muslimen nach Deutschland wird durch die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit erfasst und stellt auch in überspitzer Form keine Volksverhetzung dar. | Rn. 1 |
Entscheidung
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