Skip to main content

VGH München, Beschl. v. 27.10.1982 - 8 N 82 A.277 – „Sondernutzung durch Alkoholkonsum“

ZVR-Online Dok. Nr. 4/2018 – online seit 15.02.2018

Art. 14 BayStrWG, Art. 22a BayStrWG

Leitsätze der Redaktion

1. Ihrer tatsächlichen Funktion nach sind Fußgängerzonen „Kommunikationszentren“, die nicht ausschließlich der Fortbewegung dienen, sondern vielmehr auch Passanten zum Aufenthalt und Verweilen einladen sollen. Rn. 1
2. Das „Niederlassen zum Alkoholgenuss“ stellt eine Sondernutzung des Straßenraums dar, der den Gemeingebrauch beeinträchtigt. Unter „Niederlassen“ versteht man ein Bleiben und Verharren am Ort, das zeitlich nicht begrenzt ist und sich am besten mit der Redewendung „es sich bequem machen“ umschrieben wird. Rn. 2

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.