Dr. Matthias v. Kaler*: Rezension – Gern/Brüning, Deutsches Kommunalrecht, 4. Auflage 2019
ZVR-Online Dok. 2/2019 – online seit 31.03.2019
Gern, Alfons/Brüning, Christoph
Deutsches Kommunalrecht
4. Auflage 2019
Nomos-Verlag, Baden-Baden
742 Seiten
69,00 Euro
ISBN: 978-3-8329-7475-6
Ein Werk zum „deutschen Kommunalrecht“ zu verfassen, ist ein schwieriges Unterfangen. Die Gemeindeordnungen der Länder weisen viele Gemeinsamkeiten, aber im Detail auch zahlreiche Unterschiede auf. Legt man den Schwerpunkt auf die Gemeinsamkeiten, können wichtige Details verlorengehen. Schildert der Autor umgekehrt sämtliche Unterschiede, versperrt er dem Leser den Blick auf das große Ganze. Erforderlich ist also ein Spagat, und dem „Gern“ ist dieser Spagat mit der vierten Auflage erneut gelungen. | Rn. 1 |
Das im Nomos-Verlag erscheinende Buch „Deutsches Kommunalrecht“ ist ein Standardwerk, dessen erste Auflage 1994 veröffentlicht wurde. Alfons Gern (1944 bis 2010) war als Stadtrechtsdirektor Leiter des Rechtsamts der Stadt Lahr im Schwarzwald. Fortgeführt wird das Werk von Christoph Brüning, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Der Ansatz des „Deutschen Kommunalrechts“ war und ist, wie es im Vorwort heißt, „nicht der eines akademischen Lehrbuchs, sondern der eines klassischen Handbuchs“; „auch und gerade ‚Praktiker‘ sollen sich und ihre Fragen hierin wiederfinden“. Diesem Anspruch wird das Werk weitgehend gerecht, obwohl es zum ersten Mal nicht von einem Praktiker, sondern einem Hoch-schullehrer verfasst worden ist. | Rn. 2 |
Das Buch ist klar gliedert – in 16 Kapitel von der „Geschichte der kommunalen Selbstverwaltung“ bis zu „Rechtsformen kommunaler Zusammenarbeit“. Es ist wie bisher prägnant und verständlich geschrieben und hat ein übersichtliches Layout. Positiv hervorzuheben ist auch, dass zu wichtigen Themen im Fließtext „weiterführende Literatur“ angegeben wird, die anderenfalls ein Schattendasein im Fußnotenapparat fristen würde. Auf die Darstellung akademischer Dispute wird dankenswerter Weise verzichtet, es sei denn, diese haben praktische Relevanz. Kritisch anzumerken ist, dass das Thema „Öffentlich-private Partnerschaften“ in dem Buch kaum eine Rolle spielt (der Begriff taucht gar nicht auf), obwohl es gerade auf kommunaler Ebene nach wie vor von großer praktischer Bedeutung ist und absehbar bleiben wird. Auch hätte man sich mehr Ausführungen zu aktuellen Entwicklungen – etwa Breitbandausbau, Ladesäulen, Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern – gewünscht. Abgesehen davon bleibt das Werk aber kaum eine Antwort schuldig, wenn es um Rechtsfragen geht, die sich im „Gemeindealltag“ stellen. Es bleibt daher für den Praktiker „erste Wahl“ und kann allen, die im Kommunalrecht tätig sind, als zuverlässiger Ratgeber nachdrücklich empfohlen werden. | Rn. 3 |
Fußnoten
* Der Autor ist Rechtsanwalt bei PwC Legal Berlin.