Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Betrachtet wird die Regelung des § 25 Abs. 3 VwVfG aus den diversen Blickwinkeln der Beteiligten, der Durchführungsphasen und den damit verbundenen unterschiedlichen Interessen.
Das Werk bleibt für den Praktiker „erste Wahl“ und kann allen, die im Kommunalrecht tätig sind, als zuverlässiger Ratgeber nachdrücklich empfohlen werden.
Zusammenfassend ist die Arbeit vor allem ein schöner Beitrag zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle, deren verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen gut nachvollziehbar analysiert und bewertet werden.
Dem Betreiber eines Sozialen Netzwerks ist es aufgrund dessen mittelbarer Grundrechtsbindung untersagt, der Meinungsfreiheit unterfallende Postings seiner Nutzer zu sanktionieren.