VG Lüneburg, Urt. v. 21.12.2016 – 5 A 239/16 – „Unzuverlässigkeit bei nicht sachgerechter Waffenaufbewahrung“
ZVR-Online Dok. Nr. 08/2019 – online seit 30.05.2019
§ 4 Abs. 1 WaffG, § 5 Abs. 1 WaffG, § 45 Abs. 2 WaffG
Leitsatz der Redaktion
Wer in der Vergangenheit die Vorschriften des Waffengesetzes auf unterschiedlichste Art und Weise missachtet hat, bringt zum Ausdruck, dass er auch zukünftig mit Waffen nicht derart zurückhaltend umgeht, wie es der Gesetzgeber fordert. | Rn. 1 |
Entscheidung
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