Mai 2019 – Ausgabe 2

Florian Albrecht: Rezension – Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019

Im Ergebnis ist der neue Eyermann das Hilfsmittel der Wahl, wenn es um den verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit geht. Eine Verfahrensführung, die glaubt, ohne die Neuauflage auskommen zu können, muss geradezu als fahrlässig bezeichnet werden.

OVG Berlin-Brandenburg: „Kein Alkoholverbot im Stadtgebiet von Forst (Lausitz)“

Eine allgemeine Lebenserfahrung, dass Alkoholgenuss generell dazu führt, dass der Konsument die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört, besteht nicht.

VG Osnabrück: „Rücknahme eines kleinen Waffenscheines bei Mitgliedschaft im Gremium MC“

Wer Mitglied des Gremium MC ist, ist waffenrechtlich als unzuverlässig anzusehen, ohne dass den Beweisanregungen zu seinem guten Leumund seitens der Verwaltungsgerichte noch nachzugehen wäre.

VG Lüneburg: „Unzuverlässigkeit bei nicht sachgerechter Waffenaufbewahrung“

Wer in der Vergangenheit die Vorschriften des Waffengesetzes auf unterschiedlichste Art und Weise missachtet hat, bringt zum Ausdruck, dass er auch zukünftig mit Waffen nicht derart zurückhaltend umgeht, wie es der Gesetzgeber fordert.