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VG Sigmaringen, Urt. v. 07.07.2022 – 14 K 737/21 – „Mitgliedschaft eines Soldaten bei den Jungen Nationaldemokraten (JN)“

ZVR-Online Dok. Nr. 1/2023 – online seit 19.03.2023

§ 46 Abs. 2 SG, § 47 Abs. 3 SG

Leitsätze der Redaktion:

 

1. Es kann einem Soldaten nicht nachträglich angelastet werden, wenn der Einstellungsberater dessen frühere Mitgliedschaft bei der verfassungsfeindlichen Organisation der Jungen Nationaldemokraten (JN) vor mehr als 30 Jahren als unbedenklich eingestuft hat.

Rn. 1

2. Aber selbst dann, wenn man annehmen wollte, dass der Kläger durch die Nichtangabe der Mitgliedschaft im Bewerbungsbogen und im Zusatzfragebogen eine Täuschung begangen hat, so kann hier jedenfalls nicht festgestellt werden, dass er arglistig gehandelt hat.

Rn. 2

Entscheidung

Die Entscheidung kann hier aufgerufen werden.