Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Im Ergebnis ist die zweite Auflage des Kommentars zum Waffengesetz all jenen, die mit waffenrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind oder sich für die Rechtsmaterie interessieren, uneingeschränkt zu empfehlen.
In der Zusammenfassung überzeugt der neue Mitarbeiterkommentar durch seine hohe Qualität und seinen unbestreitbaren Detailreichtum.
Der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit besteht unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional begründet oder grundlos ist oder ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird.
Der „hinreichender Tatverdacht“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt. Er besteht in der Wahrscheinlichkeit der späteren Verurteilung.