Dezember 2019 – Ausgabe 3
Robert Gmeiner: Leistungserbringung als Verwaltungsakt?
Der Autor zeigt auf, dass die grundsätzliche Annahme, wonach die Erbringung einer Leistung (z.B. Auszahlung eines Geldbetrags) im allgemeinen Verwaltungsrecht zugleich einen konkludenten Verwaltungsakt darstellt, fehlgeht und zu sehr in die behördliche Auswahl des Handlungsmittels eingreift.
Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland: „Endgültig keine Entschädigung für überlange kirchengerichtliche Verfahren“
Für eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer fehlt es im evangelischen Kirchenrecht an einer Anspruchsgrundlage.
LG Dessau-Roßlau: „Judensau bleibt hängen!“
Die an einem Kirchengebäude in der Form eines Sandsteinreliefs angebrachte bildliche Darstellung einer „Judensau“ kann in einem objektiven Sinne nicht als Kundgabe der eigenen Missachtung der Gebäudeeignerin i.S.d. § 185 StGB verstanden werden.
VG Bayreuth: „Kein Waffenverbot für Mitglieder des Blood Red Section MC“
Im Rechtsstaat ist es zulässig, einen Lebensstil zu pflegen, der als unüblich, unangepasst oder unangenehm empfunden werden kann und der vielleicht auch von der Mehrheit der Gesellschaft abgelehnt wird. Waffenrechtliche Sanktionen dürfen hieran nicht anknüpfen.