Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Zusammenfassend ist die Dissertation ambivalent zu bewerten. Das Werk ist in sich schlüssig und nachvollziehbar, wenn man bestimmte Prämissen akzeptiert, die weder von Broscheit begründet werden noch zwingend sind. Die eine oder andere Vertiefung wäre wünschenswert und angebracht gewesen.
Eine Kollektivbeleidigung i.S.d. § 185 StGB erfordert den Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe.
Der „Kühling/Buchner“ wird sich nicht zuletzt wegen des hohen Bekanntheitsgrads seiner Herausgeber und Autoren sicherlich rasch zu einen Standardwerk der datenschutzrechtlichen Kommentarliteratur entwickeln. Die neue Rechtsmaterie wird fundiert und praxisorientiert dargestellt.
Ein polizeilicher Notrufbeamter hat gegenüber den Hilfesuchenden eine Garantenstellung als Beschützergarant für die öffentliche Sicherheit.