Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Die AusfĂĽhrungen von Buchheim sind ĂĽberzeugend. Es bleibt zu hoffen, dass sich das Aktionenmodell langfristig aus seiner AuĂźenseiterrolle befreien und sich gegenĂĽber dem Anspruchsmodell durchsetzen kann.
Im Ergebnis bescheinigt Schober der gegenwärtigen rechtlichen Konstruktion der europäischen Polizeizusammenarbeit eine weitreichende Konformität mit den rechtlichen (insbesondere auch verfassungsrechtlichen) Vorgaben und Erwartungen.
Ob eine Kennzeichen dem einen verbotenen Vereins ähnelt (§ 9 Abs. 2 Satz 2 VereinsG), kann anhand der Aussage eines szenekundigen Polizeibeamten bestimmt werden. Es handelt sich hierbei um eine Tatsachenfrage und keine Rechtsfrage.
Der von einer polizeilichen Durchsuchung drittbetroffene Grundstückseigentümer erbringt dann, wenn im Zusammenhang mit der Durchsuchung Schäden an seinem Eigentum verursacht werden, ein Sonderopfer, für das er nach den Regeln des enteignenden Eingriffs zu entschädigen ist.