Letzte Aktualisierung: 11.April 2022
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Die Zugehörigkeit einer Person zur Trinker- und Obdachlosenszene begründet nicht bereits hinreichend den konkreten Verdacht für ein künftiges strafbares Verhalten, dem präventivpolizeilich begegnetwerden könnte.
Es bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass es sich bei sog. „Job-Centern“ um Behörden oder Bundeseinrichtungen handelt. Anglizismen oder andere Fremdworte haben nämlich weder in der deutschen Gerichtsbarkeit noch im deutschen Behördenaufbau einen Platz.
Neben dem Grundbedürfnis des Menschen auf Sex gibt es auch noch weitere Grundbedürfnisse wie Essen und Schlafen.
Paintball ist kein Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts.